Sehr geehrtes Tasso-Team, Vergangenen Dezember wurden bei meiner Katze nach starken Schmerzen in einer Notfallaktion zwei Zähne (einer davon der obere Eckzahn) in einer Tierklinik gezogen. Bei den Nachuntersuchungen bei unserem jetzt Haustierarzt wurde festgestellt, dass die Wunde des einen Zahns ohne Nähte war. Nach der OP in der Tierklinik wurde mir berichtet, dass beide Wunden vernäht wurden, allerdings konnte mir die Tierärztin des Nachgesprächs weder sagen, welche Zähne genau gezogen wurden, noch ob das von mir gewünschte Röntgen durchgeführt wurde, noch welche Zähne genau gezogen wurden, da sie nicht die operierende Tierärztin war. Diese Informationen wurden mir erst später gegeben. Nach drei abwartenden Nachsorgeuntersuchungen steht nun fest, dass meine Katze erneut operiert werden muss. Die Wunde des Eckzahns ist rund und sehr tief. Mein neuer TA erklärte mir bereits gleich am Anfang, dass die Wundversorgung schlecht abgeschlossen wurde und es mehr als unüblich ist, dass man bei einem oberen Eckzahn nach wenigen Tagen keine Nähte mehr vorfindet. Das Problem, so er, sei, dass sich immer wieder Futterreste in der großen Wunde im Maul sammeln, die weder ich noch die Katze entfernen können, was die Wunde darin hindert, sich zu verschließen. Meine Katze ist deshalb bereits seit über vier Wochen auf Antibiotika angewiesen. Daraufhin habe ich die Tierklinik, in welcher die ErstOP stattfand mit dieser Aussage konfrontiert. Es stellte sich heraus, dass die Wunde bewusst nicht zugenäht wurde, da der Eckzahn bereits locker gewesen sei. Nach Aussage meines HausTA ist dies allerdings kein übliches vorgehen bei entsprechendem Zahn. Auf meine Anfrage, ob er mir diese Aussage schriftlich geben könne, damit ich die Tierklinik für die anstehenden Folgekosten der wirklich teuren OP von 900€-1500€ haftbar machen kann, wich dieser zurück. Er erklärte mir, dass die Tierklinik sich bei ihm gemeldet hätte, dass es keine genauen Vorgaben bei der Wundervsorgung des entsprechenden Zahnes seitens der Tierärztekammer gäbe und dass er mir davon abräte, die andere Tierklinik dafür haftbar machen zu wollen. Schlussendlich stehe ich mit zwei unterschiedlichen Aussagen zu der Behandlung da und vor erneuten Kosten einer eigentlich doch einfachen OP. Noch dazu kommt, dass meine Katze erneut sich dem physischen und mentalen Stress einer Operation ausgeliefert sieht. Die Wunde hat, laut unserem HausTA, durch die tief festhängenden Futterreste so nie die Chance zusammenzuwachsen. Für mich persönlich klingt das stark nach einem Behandlungsfehler, da meine Katze sich weder die Zähne putzen kann, noch ich als Leihe die wunde für den Rest ihres Lebens adäquat zu reinigen weiß. Wie schätzen Sie die Rechtslage zur Haftung der Folgekosten ein? Kann ich die Tierklinik der Erstoperation dafür haftbar machen? Gute Kontakte zu anderen Tierärzten in meinem Umfeld sind vorhanden, so wie Fotos der Wunde nach der OP. Freundliche Grüße, Anne