zurück zur Übersicht Kater von Hund getötet 19.11.2010 von Anne R. Sehr geehrte Frau Fries, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich einfach nicht mehr weiter weiß. Mein Kater (1,5 Jahre) wurde durch einen nicht angeleinten ca 6 Monate alten Jagdhund getötet. Zur Situation: Wir wohnen auf dem Dorf, und am Ende der Straße beginnt Feld und Wiese wo sich mein Kleiner öfters aufgehalten hat. Höchstens 100m vom letzten Haus wurde er dann von dem Hund gepackt und der Halter sagt er hatte keine Chance mehr einzugreifen. Nun meine Fragen: - Besteht nicht eigentlich Leinenpflicht oder wo kann ich erfahren ob diese in meiner Gemeinde gilt oder nicht? Der Besitzer des Hundes hat einen Jadgschein und sagt, er dürfe den Hund frei rum laufen lassen, dass wäre so mit dem Pächter des Gebietes abgestimmt. Laut meiner Recherche im Internet bedarf dies aber der schriftlichen Genehmigung. Der Hund hat noch keien Hundeschule besucht und noch keine pos. Wesensprüfung. - Mir wird von dem Hundehalter der Vorwurf gemacht das sich meine Katze nicht da hätte aufhalten dürfen. Gemäß Ihrer Antwort zu dem Artikel "Kater wildert - Nachbar droht mit Anzeige" gehe ich aber davon aus, dass es keine Beschränkung des Freigangs gibt. Oder sehe ich das Falsch? Leider zeigt der Hundebesitzer keinerlei Einsicht und lässt seine beiden Hunde weiterhin unangeleint im Feld (weniger als 200m) zum nächsten Haus herum laufen. Ich habe noch eine weiter Katze und große Angst wenn ich diese raus lasse, dass diese dann ebenfalls von dem Hund getötet wird. Wie kann ich weiter vorgehen? Mit freundlichen Grüßen Lena F. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob in dem von Ihnen beschriebenen Gebiet Leinenpflicht herrscht, können Sie beim Ordnungsamt erfragen. Dort sollten Sie den Vorfall zudem schriftlich schildern und insbesondere die angebliche Vereinbarung des Hundehalters mit dem Jagdpächter beschreiben. Bitte Sie um die Überprüfung und die Einleitung notwendiger Schritte. Einen 100 %-tigen Schutz für Freigänger kann jedoch auch kein genereller Leinenzwang bieten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob in dem von Ihnen beschriebenen Gebiet Leinenpflicht herrscht, können Sie beim Ordnungsamt erfragen. Dort sollten Sie den Vorfall zudem schriftlich schildern und insbesondere die angebliche Vereinbarung des Hundehalters mit dem Jagdpächter beschreiben. Bitte Sie um die Überprüfung und die Einleitung notwendiger Schritte. Einen 100 %-tigen Schutz für Freigänger kann jedoch auch kein genereller Leinenzwang bieten.