zurück zur Übersicht Beißerei zwischen Hunden 27.09.2009 von Corinna S. Sehr geehrte Frau Fries, Mein 20 Monate alter Rüde (unangeleint) wurde auf einem Spaziergang von einem freilaufenden Rüden ohne Vorwarnung angegriffen und verletzt. Der Tierhalter wollte mir seine Personalien nicht geben, eine Freundin, die mit mir spazieren ging begleitete ihn dann aber bis zu seinem Fahrzeug und notierte sich das Kennzeichen. Daraufhin gab er ihr auch die Personalien. Ich fuhr währenddessen zum Tierarzt um meinen Hund versorgen zu lassen. Er musste unter Vollnarkose genäht werden und erhielt natürlich auch eine Nachversorgung. Der Tierhalter weigert sich nun die Rechnung zu bezahlen, weil beide Hund freiliefen. Sein Hund hatte keine Verletzung. Ich habe keine Anzeige erstattet weil ich die Sachlage klar fand. Er bietet mir nun 50,- Euro an, die Rechnung betrug allerdings über 180,- Euro. Zusätzlich musste ich Zeit und Benzingeld investieren welches ich nicht einmal berechnet habe. Wie ist die Rechtslage? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, unabhängig davon ob das Tier angeleint ist oder nicht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Eine pauschale Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, unabhängig davon ob das Tier angeleint ist oder nicht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Eine pauschale Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen.