zurück zur Übersicht Chihuahua-Hündin 27.09.2009 von Daniela M. Hallo, ich habe eine 2,5 Kilo schwere Chihuahua-Hündin. Im nächsten Jahr fange ich mit meinem Referendariat an und wollte fragen, ob ein so kleiner Hund in einer Wohnung verboten werden kann, in der Katzen erlaubt wären, da sie ja kleiner ist wie viele Katzen. Wissen Sie ob es eine spezielle Vermittlung für Wohnung mit Tieren oder etwas in der Art gibt um die Suche leichter zu gestalten. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bisher gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises und heiseres Krächzen niemand gestört wird. Daher darf die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Für Chihuahuas dürfte das gleiche gelten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bisher gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises und heiseres Krächzen niemand gestört wird. Daher darf die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Für Chihuahuas dürfte das gleiche gelten.