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Meine Katze eingefangen und zum Tierarzt zum Einschläfern gebracht

von Rosemarie S.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte einen Katzendame, die 29 Jahre alt war. Ihr Name war Tiger. Wahrscheinlich war sie die ältereste Katze in ganz Deutschland. Die Katzendame hat sich nur von mir anfassen lassen. Sie war zwar heuer im Sommer schon gebrechtlich, hatte aber am Leben noch Freude. Sie war im Spätsommer plötzlich verschwunden und trotz intensiver Suche wurde von ihr nichts mehr gefunden, obwohl sie die letzten 10 Jahre unseren Garten kaum noch verließ. Als ich jetzt mit meinem neuen Kater beim Tierarzt war zum Kastrieren und Imfpen, sagte mir die Frau des Tierarztes, dass unsere Nachbarin, die seit 1999 auf unserem Grundstück Zutrittsverbot hat, mit unserem alten Tiger bei diesem Tierarzt war und wollte ihn einschläfern lassen. Da die Frau des Tierarztes unseren Tiger sofort erkannt hat, da ich ihn im Frühjahr nochmals richtig tierärztlich behandeln ließ, verweigerte der Tierarzt das Einschläfern. Die Frau vom Tierarzt wollte mich sofort anrufen, jedoch bekam sie von der Nachbarin das Verbot dazu. Die Nachbarin nahm unseren alten Tiger wieder mit und seither ist die Katze spurlos verschwunden. Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich. Es sind schon mehrere Katzen verschwunden. Ich bin am Boden zerstört, da mein Herz sehr an der alten Katze hing. Man kann doch nicht einfach ein Tier einfangen und töten lassen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das geschilderte Verhalten der Frau des Tierarztes, die sich von der Dame, von der sie ja offensichtlich wusste, dass sie nicht die Eigentümerin der Katze ist, verbieten lässt Sie anzurufen und zu informieren, erscheint mir sonderbar. Um herauszufinden ob die Nachbarin Ihre Katze hat, könnten Sie sie anschreiben und die Herausgabe Ihrer Katze fordern bzw. über den Verbleib und den Gesundheitszustand der Katze Auskunft zu geben. Ob Sie gegen die Nachbarin gerichtlich vorgehen können, falls diese sich weigert, kann aus der kurzen Schilderung des Sachverhalts nicht entnommen werden.

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