zurück zur Übersicht Kranker Welpe 27.09.2009 von Roswitha P. Sehr geehrte Frau Fries, bei meinem 4 Monate alten Cavalier King Charles-Rüde Paul ist eine Interkondyläre Osteochondrose des Humerus (der rechte Ellenbogen hat sich nicht geschlossen) diagnostiziert worden. Er muss eine Schraube zur Unterstützung eingesetzt bekommen, sonst droht ein spontaner Bruch. Ich habe 1.200 Euro für ihn bezahlt und man hat mir "Qualität" zugesichert. Im Vertrag gibt es eine Klausel, die besagt, dass "im Falle von Mängeln oder erbbedingten Erkrankungen" dem Käufer ein Recht auf Minderung zusteht. Die Operation mit Vor- und Nachbehandlung wird ca. 1.000 Euro kosten. Ich würde die Züchterin diesbezüglich gerne anschreiben, weiß aber nicht, wie viel Geld ich fordern kann. Können Sie mir einen Rat geben? Danke und viele Grüße, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ist ein verkaufter Hund “mangelhaft“, kann der Käufer unter bestimmten Umständen den Kaufpreis mindern. Unabhängig von der Höhe Ihrer Forderung müssen Sie die Verkäuferin VOR einer Operation zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufordern, um sich ihrer Rechte zu sichern, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt operieren lässt. Zunächst sollten Sie aber in einem persönlichen Gespräch der Züchterin die Sachlage schildern und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ist ein verkaufter Hund “mangelhaft“, kann der Käufer unter bestimmten Umständen den Kaufpreis mindern. Unabhängig von der Höhe Ihrer Forderung müssen Sie die Verkäuferin VOR einer Operation zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufordern, um sich ihrer Rechte zu sichern, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt operieren lässt. Zunächst sollten Sie aber in einem persönlichen Gespräch der Züchterin die Sachlage schildern und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen.