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Darf ich die Katze behalten?

von Tatjana P.

Frau A. hat eine weibl. Katze bei Auszug einfach ohne Absprache dagelassen, Frau S. hat die Katze versorgt. Bei Einzug habe ich die Katze von Frau S. geschenkt bekommen, allerdings ohne Schriftliches. Von Frau A. habe ich später einen Brief bekommen, daß ich die Katze haben kann. Daraufhin habe ich die Katze ca. eineinhalb Jahre versorgt und kastriert etc. Ich hatte mehrere hundert Euro Tierarztkosten. Bei meinem Auszug wollte ich die Katze mitnehmen und bekomme sie nicht. Herr B., der Hausmeister, beansprucht die Freigänger-Katze, wahrscheinlich mit dem Argument, ich hätte sie bloß zur Pflege gehabt, und daß sie "zum Haus" gehört, ohne mir jedoch Ersatz für meine Pflegekosten anzubieten. Ebenfalls hat Herr B. die Katze nicht versorgt, jedenfalls nicht während meiner Mietzeit. Ein Gespräch ist momentan nicht möglich. Da ich Gefahr der Tierquälerei sehe (was ich aber schlecht nachweisen kann), wäre es mir wichtig, die Katze herauszubekommen. Hat Herr B.Rechte auf die Katze?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich bei Besitz- und Eigentumsfragen um eine sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, kann Ihre Frage erst nach Kenntnis aller Einzelheiten beantwortet werden. So müsste z.B. geklärt werden aus welchem Grund der Hausmeister meint die Katze zurückhalten zu dürfen, wo Sie doch anscheinend die Halterin der Katze sind. Allein aus Ihrer Schilderung kann die Eigentumslage nicht beurteilt werden. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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