zurück zur Übersicht Müssen wir unseren Hund kastrieren lassen? 27.09.2009 von Angelika M. Hallo Frau Fries, wir haben unseren Hund Anfang Juni 2009 aus dem Tierheim geholt. Er war damals dreieinhalb Monate. Im Tierheim hat man uns gesagt, dass er auf deren Kosten kastriert wird und wir noch einen Termin ausmachen müssten. Im Abgabevertrag wurde dann handschriftlich vermerkt, dass eine Kastration Teil des Abgabevertrags sei. Er ist nun 7 Monate alt und das Tierheim möchte ihn nächsten Monat kastrieren. Ich bin damit aber nicht einverstanden, weil keine Gründe dafür vorliegen, weder im Verhalten noch aus gesundheitlicher Sicht. Das Tierheim sagt wir müssten ihn kastrieren lassen. Ist das so? Im Vertrag steht außerdem, dass ich das Tier nicht weitergeben darf und wenn ich nicht mehr in der Lage wäre ihn zu behalten müsste ich ihn dorthin zurückbringen. Ich möchte mein Tier in jedem Fall behalten, mich interessiert nur ob das rechtens ist. Denn laut diesem Vertrag ist das Eigentum und alle Rechte und Pflichten an mich übergegangen. Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Amtsgericht Alzey hat die Vertragsklausel, mit der sich der Übernehmer eines Hundes zur Kastration verpflichtet, für unwirksam erklärt, da sie gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Eine Kastration ist laut dem Tierschutzgesetz unter anderem nur dann gerechtfertigt, wenn der Eingriff im Einzelfall medizinisch notwendig ist oder wenn, wie z.B. bei Freigänger-Katzen, die unkontrollierte Fortpflanzung verhindern werden soll. Dass der Hund bei Abgabe an das Tierheim zurückgegeben werden muss, ist eine Bedingung, die das Tierheim aufgrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit aufstellen darf.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Amtsgericht Alzey hat die Vertragsklausel, mit der sich der Übernehmer eines Hundes zur Kastration verpflichtet, für unwirksam erklärt, da sie gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Eine Kastration ist laut dem Tierschutzgesetz unter anderem nur dann gerechtfertigt, wenn der Eingriff im Einzelfall medizinisch notwendig ist oder wenn, wie z.B. bei Freigänger-Katzen, die unkontrollierte Fortpflanzung verhindern werden soll. Dass der Hund bei Abgabe an das Tierheim zurückgegeben werden muss, ist eine Bedingung, die das Tierheim aufgrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit aufstellen darf.