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Beschädigung d. Friedhofs durch Katze

von Inka H.

Lt. Gemeinde wurden Gräber des Dorffriedhofs beschädigt (Pflanzen entwendet(!!) und Löcher gegraben). Unser Ortsvorsteher sieht darin die Tat einer Katze und hat veröffentlicht, dass eine Lebendfalle aufgestellt wird, um das Tier zu fangen. Sollte sich der Besitzer nicht freiwillig melden wird das Tier ins Tierheim gebracht. Der Besitzer des Tieres würde dann für die Verwüstung verantwortlich gemacht und müsse die Kosten tragen. Es existiert eine Beschreibung der Katze (grau-weiß-schwarz) welche auf nahezu 70 % der Katzen hier im Ort zutrifft, ich selbst habe zwei davon. Ist ein solches Vorgehen der Ortsverwaltung möglich? Dies ist kein Scherz sondern wurde im Gemeindeblatt genau so veröffentlicht.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Wenn also tatsächlich eine Katze auf die Art gefangen werden würde, müsste zunächst der Halter ausfindig gemacht werden, da der Tierhalter gemäß alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Des Weiteren müsste aber auch eindeutig bewiesen sein, dass auch gerade diese gefangene Katze auch tatsächlich die Schäden angerichtet hat, was schwierig sein dürfte. Letztendlich müsste ein Gericht diese Frage beantworten.

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