zurück zur Übersicht Einfangen von Katzen 25.02.2011 von Susanna R. Guten Abend Frau Fries,wir Bitten Sie um Ihre Hilfe. Folgendes:Wir wohnen in einem kleinen Ort,seid einiger Zeit verschwinden ab und an Katzen,nun fanden wir heraus das diese Katzen von einem Einwohner mit einer Marderfalle eingefangen werden und diese dann in Tierheimen abgegeben werden.Wir sind nun ziemlich ratlos und wissen nicht was dürfen wir tun:können wir auf das Grundstück und die Tiere befreien?Was brauchen wir um dagegen vor zugehen? Wer kann uns helfen? Oder ist diese Person gar im Recht darf man fremde Tiere auf dem eigenen Grundstück einfangen? Wenn eines dieser Tiere gechipt ist und ins Tierheim kommt wird man dann vom Tierheim informiert? Muß diese Person für die Abgabe bezahlen? Frau Fries wir hoffen das Sie uns helfen können und bedanken uns herzlich Mit freundlichem Gruß Susanna Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Es wäre also zu klären, ob Ihr Nachbar überhaupt einen solchen Schein hat. Wenn Sie ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers sich auf das Grundstück begeben und die Tiere befreien könnten Sie sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt und die Polizei und schildern dort schriftlich den Fall und bitten um Überprüfung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Es wäre also zu klären, ob Ihr Nachbar überhaupt einen solchen Schein hat. Wenn Sie ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers sich auf das Grundstück begeben und die Tiere befreien könnten Sie sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt und die Polizei und schildern dort schriftlich den Fall und bitten um Überprüfung.