zurück zur Übersicht

Einschläfern eines Hundes

von Astrid M.

Ein junger, gesunder Hund wurde ohne wichtigen Grund, auf Halterwunsch (er konnte den Hund nicht mehr gebrauchen, weil er Probleme machte und abgeben wollte er ihn nicht) eingeschläfert. Müssen Tierärzte einen Eid ablegen in Bezug auf ihr Tun? Was wird (möglicherweise)passieren, wenn ich diesen Tierarzt anzeige? Wie ist die Einschläferung ohne wichtigen Grund einzuschätzen? Ist sie verbreitet? Vielen Dank für Ihre Antworten.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Gemäß § 4 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Die Tötung darf nur von einer Person ausgeführt werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Wer ein Tier ohne einen vernüftigen Grund tötet, macht sich gemäß § 17 Tierschutzgesetz strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Zusätzlich kann ein zeitlich beschränktes oder lebenslanges Tierhaltungsverbot verhängt werden. Die Tatsache, dass ein Haustier viel Zeit und Geld kostet, womit der Halter nicht gerechnet hat, ist selbstverständlich kein vernüftiger Grund, der die Tötung eines Tieres rechtfertigt. Eine solche Anschuldigung ist jedoch schon erheblich. Bevor Sie also den Tierarzt oder den Halter anzeigen, bewerten Sie ihre vorhandenen Informationen und die Quellen. Waren Sie selbst dabei oder kennen Sie diese Geschichte nur von Personen, die wahrscheinlich auch nicht dabei waren und es ebenfalls nur vom Hörensagen kennen? Steht wohlmöglich ein persönlicher (Nachbarschafts-)Streit im Hintergrund, etc.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung