zurück zur Übersicht Katzenfänger mit Lebendfallen 24.03.2012 von Doreen L. Hallo, ich wohne seit einiger Zeit in diesem Ort. Seit 7 Jahren sind jeweils im Frühjahr und im Herbst unsere Katzen verschwunden. Es betrifft 2 Straßenzüge. Es sind immer mehrere Katzen an einem Tag spurlos verschwunden. Wir hatten immer einen Verdacht, da ein Nachbar zentral zu den 2 Straßen wohnt und er seit dieser Zeit eine Straußenzucht hat. Jetzt hat ein Anwohner seine Katze vermisst (unsere wurde eine Woche zuvor wieder entwendet) und sie in einer riesen großen Lebendfalle vor dem Zaun des Verdächtigten mit noch einer anderen Katze gefunden. Er hat dies per Foto und Video festgehalten und die beiden Katzen freigelassen. Als wir dies hörten haben wir mal einen genauen Spaziergang gemacht und haben 6 große Lebendfallen auf und neben dem Grundstück gefunden. Die Fallen auf dem Grundstück stehen direkt am Zaun, dieser wurde hochgebogen und die Falle direkt daran gestellt. Wir haben das Ordnungsamt eingeschaltet, um diese Fallen zu verbieten. Kann es sein das die Antwort die wir bekamen rechtens ist: Er darf die Fallen auf seinem Grundstück aufstellen. Habe ich sonst noch eine andere rechtliche Handhabe diese Quälerei zu stoppen? Er hat den Katzenfang zugegeben und sagte aber er lässt sie wieder frei. Uns fehlen seit dieser Zeit schon 15!!! Katzen. Bei unseren Nachbarn sieht es genau so aus. Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Sollte der Nachbar keinen Jagdschein besitzen, könnten er sich durch das Aufstellen der Fallen und dem Fangen der fremden Katzen wohlmöglich strafbar machen. Die Auskunft des Ordnungsamtes erscheint mir daher fraglich. Wenden Sie sich schriftlich an das zuständige Veterinäramt und erkundigen sich auch wo die für Ihren Kreis zuständige untere Jagdbehörde sitzt und wenden sich auch dorthin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Sollte der Nachbar keinen Jagdschein besitzen, könnten er sich durch das Aufstellen der Fallen und dem Fangen der fremden Katzen wohlmöglich strafbar machen. Die Auskunft des Ordnungsamtes erscheint mir daher fraglich. Wenden Sie sich schriftlich an das zuständige Veterinäramt und erkundigen sich auch wo die für Ihren Kreis zuständige untere Jagdbehörde sitzt und wenden sich auch dorthin.