Haustierbestattung

Welche Möglichkeiten haben Tierhalter?

Tiergrab im heimischen Graben. © TASSO
Es ist hart, ein geliebtes Haustier gehen lassen zu müssen.

Wenn der tierische Begleiter stirbt, ist das für uns Menschen sehr hart. Meist waren die Tiere jahrelang unsere treuesten Begleiter, engste Freunde und tierische Familienmitglieder. Manchmal geht es ganz plötzlich vorbei. Zu der großen Trauer kommen dann auch Überlegungen, mit denen sich Tierhalter eigentlich noch Zeit lassen wollten: Was soll mit den sterblichen Überresten des Haustieres passieren? Und welche Möglichkeiten gibt es, seinen tierischen Liebling würdevoll zu bestatten? Damit im Ernstfall keine überhasteten und unüberlegten Entscheidungen getroffen werden müssen, die später vielleicht bedauert werden, sollten Tierhalter diese Frage frühzeitig klären. Auch im Hinblick auf die Kosten, die bei einer Bestattung des Tieres entstehen können.

Haustier im eignen Garten begraben

Eine besonders beliebte und schöne Möglichkeit ist die Bestattung des tierischen Freundes im heimischen Garten. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Haustiere auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, also im eigenen Garten, zu begraben“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In der Durchführungsverordnung im „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ sind die weiteren Voraussetzungen zu finden. So zum Beispiel, „... dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit oder einer Seuche gestorben sein darf, zudem darf das Grundstück weder in einem Wasserschutzgebiet noch in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen“, erläutert Ann-Kathrin Fries weiter. Da der Körper des verstorbenen Tieres mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein muss, ist es beim heimischen Begräbnis wichtig, die Grube tief genug auszuheben. Einen Meter tief sollte sie schon sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit und Umwelt nicht durch giftige Substanzen gefährdet werden, die bei der Verwesung von Tierkörpern entstehen können. Das Tier auf öffentlichen Grundstücken wie zum Beispiel Felder, Wiesen oder im Wald zu begraben, ist nicht gestattet und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Einäscherung – Tier in der Urne mitnehmen

Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Haustier in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen Tieren verbrannt wird. Wird es alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher, aber dafür kann der Halter die Asche seines tierischen Freundes auch mit nach Hause nehmen.

Letzte Ruhestätte: Tierfriedhof, Friedwald & Co.

Immer mehr Tierhalter lassen ihre Haustiere auf Tierfriedhöfen bestatten. In vielen Städten gibt es bereits diese letzte Ruhestätte speziell für Haustiere. Eine schöne wenngleich teure Lösung. Schon für die Beisetzung fallen einige hundert Euro an, hinzu kommt die Miete für das Grab. Vereinzelt gibt es sogar schon Friedhöfe, auf denen sich Menschen gemeinsam mit ihren Tieren begraben lassen können. Dort können verstorbene Hunde und Katzen bestattet werden, und wenn Herrchen oder Frauchen sterben, wird ihre Urne neben der des Tieres begraben.

Das tote Tier bleibt zunächst beim Tierarzt

Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben ist, informiert dieser die Halter sicherlich auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten. Die meisten Tierärzte bieten an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das kann bedeuten, dass das Tier zur kommunalen Tierkörperbeseitigung gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dort hinbringen und vor Ort Abschied nehmen. Viele Tierärzte bieten mittlerweile aber auch andere Möglichkeiten an, da sie beispielsweise mit Tierkrematorien zusammenarbeiten.
 

Alternative Möglichkeiten für eine Haustierbestattung:

Mittlerweile werden für die geliebten Haustiere gleiche Bestattungsarten wie für Menschen angeboten. So sind zum Beispiel Naturbestattungen oder ein Begräbnis im Friedwald möglich. Ein Tier darf außerhalb des eigenen Gartens jedoch nur eingeäschert in der Urne bestattet werden. Informieren Sie sich am besten bei einem Bestattungsinstitut.


Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Auch nach dem Tod mit dem tierischen Liebling vereint zu sein, das wünschen sich immer mehr Tierhalter. Die gemeinsame Bestattung mit dem Haustier ist mittlerweile tatsächlich möglich. In Deutschland gibt es bereits einige wenige Tier-Mensch-Friedhöfe. Tendenz steigend.

Doch ist das rein rechtlich eigentlich möglich? „Ja, eine solche Entscheidung obliegt allerdings den Betreibern der Tier-Mensch-Friedhöfe und muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt werden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. „Da in Deutschland in allen Bundesländern eine gesetzliche Bestattungspflicht für Menschen, nicht aber für ihre tierischen Begleiter gilt, ist es möglich, die Asche des geliebten Tieres zunächst in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.“ Hamburg ist das erste Bundesland, das diesbezüglich eine einheitliche Regelung hat. Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Gesetz besagt, dass die Asche verstorbener Haustiere gemeinsam mit ihren Haltern auf den Friedhöfen der Hansestadt beigesetzt werden darf. 

Ann-Kathrin Fries rät Menschen, die sich eine solche Form der Bestattung wünschen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und vorzusorgen. „Wenn auch Sie auf dem Friedhof Ihres Wohnortes beerdigt werden möchten und die Urne mit der Asche Ihres Tieres als Grabbeigabe hinzugefügt werden soll, sollten Sie sich vorab informieren, ob dies dort überhaupt möglich ist. Notfalls müsste die Friedhofssatzung, wie zum Beispiel im nordrhein-westfälischen Grefrath geschehen, auf Antrag eines oder mehrerer Bürger geändert oder die Erlaubnis des kirchlichen Trägers eingeholt werden.“ Zusätzlich kann man auch Kontakt zu Betreibern spezieller Tier-Mensch-Friedhöfe aufnehmen, um sich zu informieren. Damit die Hinterbliebenen dem Wunsch des Verstorbenen nachkommen können beziehungsweise müssen, sollten die genauen Bestimmungen in einem Testament festgelegt werden.

Die Einäscherung und die Überführung der Tiere finden natürlich streng getrennt statt. In der Regel sterben Tiere und Halter nicht gleichzeitig, dennoch ist eine gemeinsame Bestattung möglich. Die Tiere, die ja meist zuerst sterben, werden nach ihrem Tode eingeäschert und ihre Halter dürfen sie dann in der Urne mit nach Hause nehmen. Aber auch andersherum ist das gemeinsame Begräbnis möglich. Wenn ein Tier erst nach seinem Halter stirbt, kann es anschließend in der gemeinsamen Grabstätte zur Ruhe gebettet werden. Allerdings ist auch hier wichtig, dass der Halter frühzeitig entsprechende rechtswirksame Bestimmungen trifft.

Tierhalter sollten frühzeitig die Vorsorge für ihr Haustier treffen und klären, was nach dem eigenen Tod mit dem tierischen Liebling passieren soll.

 


© TASSO e.V.

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© Klaus Braun

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© Pixabay

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