Zootierhaltung

Der pädagogische Wert von Zoos ist gering

Ein Affe hinter Glas © TASSO e.V.
Nicht artgerecht: Dieser Affe lebt wie viele seiner Artgenossen hinter einer Glasscheibe, um von den Besuchern betrachtet werden zu können.

Nicht selten werden in Zoos exotische Wildtiere fernab ihres ursprünglichen Lebensraumes und ihrer gewohnten klimatischen Verhältnisse in viel zu kleinen Gehegen, unstrukturierten Käfigen oder trostlosen Betonwüsten gehalten, die das Ausleben ihres natürlichen Verhaltensrepertoires unmöglich machen. Fehlende Möglichkeiten, den natürlichen Beschäftigungs- und Bewegungsdrang auszuleben, führen oft zu Langeweile und Verhaltensauffälligkeiten bei den Tieren. Leider sind auch in Deutschland noch immer die Haltung von Menschenaffen auf Fliesenböden oder Delphinen in viel zu kleinen, gechlorten Betonbecken Alltag, ebenso wie das Einsperren von Elefantenbullen während der Brunftzeit.

  • Aus einer Untersuchung aus dem Jahre 2014 ging beispielsweise hervor, dass von den 38 deutschen Zoos, die große Menschenaffen halten, 23 (rund 60 Prozent) das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ vom 7. Mai 2014 nicht erfüllen (Colin Goldner, Pressekonferenz „Grundrechte für Menschenaffen – Lebenslänglich hinter Gittern“; Mai 2014).
  • DER EU ZOO REPORT 2011 kam zum dem Schluss, dass auch in deutschen Zoos die EU-Zoorichtlinie unzureichend vollzogen wurde.

Darüber hinaus geraten Zoos auch immer wieder wegen anderer gravierender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in die Schlagzeilen. Jeder Zoo ist gleichzeitig auch ein Wirtschaftsunternehmen, das von öffentlichen Zuschüssen und Eintrittsgeldern lebt. Jungtiere und Tierbabys stellen erfahrungsgemäß eine Publikumsattraktion und erhöhte Einnahmen dar. Sind diese Tiere allerdings ausgewachsen, werden sie aus Platzmangel getötet oder an Tierhändler, Zirkusse oder Tierversuchslabore verkauft. Eine Tatsache, die gerne verschwiegen wird.

Beitrag zum Artenschutz?

Befürworter von Zoos verweisen auf die Erhaltungszucht bedrohter Arten, wenngleich die Auswilderung von Tieren, die in Gefangenschaft gezüchtet und gehalten wurden in der Praxis fast unmöglich ist. Die Internetseiten der deutschen Zoos geben hinsichtlich der Arterhaltungsprogramme leider nur ungenügend Auskunft. Hinzu kommt, dass immer wieder Wildfänge für die Zoobestände benötigt werden. Im Länderbericht Deutschland des EU Zoo Reports (2011) heißt es hierzu: „Insgesamt leisten Zoos in Deutschland keinen signifikanten Beitrag zum Schutz von international gefährdeten Arten. Die Mehrheit der gehaltenen Arten in den 25 Zoos haben kaum oder gar keine Priorität für den Artenschutz, denn nur 14,92 % der beobachteten Arten (n=239) gelten als global gefährdet, und speziell sind nur 2 % der beobachteten Arten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten TM der IUCN als 'vom Aussterben bedroht' kategorisiert.“

Sind Zoos pädagogisch wertvoll?

Zoos sind, wie oben ansatzweise dargestellt, selbst Teil der Tierschutz-Problematik und schon deshalb sicher nicht gut geeignet, Kindern die arteigenen Bedürfnisse von Tieren beziehungsweise Tierschutz zu vermitteln. Auch DER EU ZOO REPORT 2011 kommt zu dem Schluss, dass der pädagogische Wert der untersuchten deutschen Zoos gering ist.

Insbesondere die Tatsache, dass auch deutsche Zoos Unterhaltungsprogramme (Tiershows) und die Möglichkeit, Raubkatzen zu streicheln sowie sich mit Tieren fotografieren zu lassen anbieten, ist hier kritisch zu bewerten. Denn so wird ein unnatürliches Bild von Tieren vermittelt und wieder gegen Tierschutzinteressen gehandelt.

Rechtsgrundlagen und Gutachten

Auch für Zoos gelten die Haltungsgrundsätze gemäß §1 und §2 Tierschutzgesetz, die in dem „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ („Säugetiergutachten“) dann konkretisiert werden. Für Tiergruppen, die in dem Säugertiergutachten nicht aufgeführt werden, dienen weitere vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten und Leitlinien, die zwar – wie auch das Säugetiergutachten - nicht rechtsverbindlich sind, aber als Orientierungs- und Auslegungshilfen bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften gedacht sind:


Gemeinsame Stellungnahme zum Neubau eines Menschenaffenhauses im Krefelder Zoo

Es waren Schreckensbilder in der Silvesternacht vor gut einem Jahr, als das Affenhaus des Krefelder Zoos niederbrannte. „Himmelslaternen“ hatten das Feuer ausgelöst, bei dem über 50 Tiere, darunter zwei Schimpansen, zwei Gorillas und vier Orang-Utans qualvoll starben. Der Zoo will nun ein neues Affenhaus bauen und dort erneut bis zu 50 Menschenaffen ausstellen. TASSO protestiert gemeinsam mit anderen Tierschuzuorganisationen gegen diese Entscheidung, da die Haltungsvorgaben für Große Menschenaffen den Bedürfnissen der Tiere nicht gerecht werden. Das Geld, das für den Bau solcher Anlagen und für die Zucht und Haltung von Menschenaffen unter dem Deckmäntelchen des Arterhalts hierzulande eingesetzt wird, könnte große Flächen des natürlichen Lebensraums der Tiere über viele Jahre schützen und so wesentlich besser zum Artenschutz beitragen.

Gemeinsame Stellungnahme zum Neubau eines Menschenaffenhauses im Krefelder Zoo


[Video] Wissenschaftler, Promis und Tierschützer fordern: Kein neuer Affenknast im Zoo Krefeld

Eineinhalb Jahre nach dem verheerenden Brand in der Silvesternacht 2019/20, schreiten die Planungen für den Wiederaufbau des Affenhauses im Krefelder Zoo stetig voran. Mike Ruckelshaus (Leiter Tierschutz Inland bei TASSO), Wissenschaftler, weitere Tierschützer, Prominente und „ganz normale“ Bürger fordern die Stadt Krefeld nunmehr auf, die Planungen für das 20 Millionen-Euro-Projekt einzustellen. In einem Video erklären sie, weshalb sie sich gegen den Bau einer neuen Menschenaffenanlage im Krefelder Zoo aussprechen.

 

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