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Zum Schutz der Streunerkatzen

Lassen Sie Ihre Freigänger kastrieren, kennzeichnen und registrieren

Streunerkatze © TASSO e.V / Silke Steinsdörfer

Wer in Duisburg eine Katze hält und dieser ungesicherten Freigang gewährt, muss seit der vergangenen Woche dafür sorgen, dass das Tier kastriert und mit einer Tätowierung oder einem Transponder gekennzeichnet ist. Das hat die Stadt Duisburg in einer Änderung ihrer Sicherheits- und Ordnungsverordnung beschlossen.

Da TASSO seit Jahren fordert, dass Freigängerkatzen kastriert werden müssen, begrüßen wir diese Regelung. Sie ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen das Elend der Streunerkatzen, die sich ohne menschliche Obhut durchschlagen müssen und unter Krankheiten und den Folgen ständiger unkontrollierter Vermehrung – auch mit freilaufenden Hauskatzen – leiden.

Kastration und Kennzeichnung sind also wichtige Schritte für mehr Katzenschutz. Allerdings ist eine Kennzeichnung nur dann wirklich sinnvoll, wenn auch ein Eintrag in einem Haustierregister, beispielsweise bei TASSO e.V., erfolgt. Denn erst wenn die Daten des Tierhalters gemeinsam mit den Daten des Tieres und der Transpondernummer oder Tätowierung an zentraler Stelle hinterlegt sind, ist es möglich, ein Fundtier seinem Halter zuzuordnen. Etwa 9,3 Millionen Tiere, davon rund 4 Millionen Katzen, sind bereits bei TASSO registriert und damit vor dem endgültigen Verschwinden geschützt.

Für das Wohl der Katzen arbeitet TASSO seit Jahren darauf hin, dass Kommunen mit einer Streunerkatzenproblematik eine Kastrationspflicht für Hauskatzen mit Freigang einführen. Grundlage dafür können – so wie in Duisburg – das Polizei- und Ordnungsrecht oder auch § 13 b des Tierschutzgesetzes sein. Letztere Möglichkeit besteht erst seit 2013. Sie rückt, anders als das Ordnungsrecht, explizit den Schutz der Katzen in den Fokus. Immer mehr Kommunen entscheiden sich dafür, Katzenschutzverordnungen nach dem Tierschutzrecht zu erlassen, die den Schutz von Leben und Gesundheit der freilebenden Katzen als Ziel haben.

Eine gute Nachricht für freilebende Katzen

Für Duisburgs Katzen, die nicht in menschlicher Obhut, sondern auf der Straße leben, ist die neue Regelung auf jeden Fall eine gute Nachricht. Denn die Kastrationspflicht für Hauskatzen mit Freigang ist ein wichtiger Schritt, um die unkontrollierte Katzenvermehrung einzudämmen.

Streunerkatzen wurden ursprünglich ausgesetzt oder sind schon draußen geboren worden und führen in der Regel ein elendiges Leben. „Diese freilebenden verwilderten Hauskatzen leiden extrem unter Kälte, Hunger und Krankheiten und sterben nicht selten einen qualvollen Tod“, erklärt Dr. Cristeta Brause, Tierärztin und Projektmanagerin Streunerkatzen bei TASSO. Sie appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Katzenhalter: „Lassen Sie Ihre Katze kastrieren und kennzeichnen, und registrieren Sie sie bei TASSO, damit sie nicht zu einer Verschlimmerung des Elends der freilebenden Katzen beiträgt.“

Rund um die Katzenkastration
Hier finden Sie weitere Informationen rund um dieses Thema sowie eine Liste mit Städten und Gemeinden, die Katzenkastrationsverordnungen erlassen haben.

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