Sulzbach/Ts., 21. Juni 2023 – Gute Nachrichten für den Katzenschutz in Niedersachsen: Der Antrag von SPD und Grünen zur Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung auf Basis des Tierschutzgesetzes wurde am Dienstag im Niedersächsischen Landtag angenommen. Jetzt muss eine Verordnung erarbeitet werden, nach der dann auch in Niedersachsen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit Freigang gilt. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, begrüßt diesen Schritt in Richtung eines nachhaltigen Katzenschutzes.
Das Leid von Millionen Streunerkatzen in Deutschland ist nach wie vor ein großes Tierschutzproblem. Diese freilebenden und verwilderten Hauskatzen, in Niedersachsen geschätzt etwa 200.000, führen, ganz allein auf sich gestellt, ein elendiges Dasein. Sie leiden unter erheblichen Schmerzen und Beeinträchtigungen durch Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Um dieses Katzenelend einzudämmen, wurde Paragraph 13b zum Schutz freilebender Katzen in das Tierschutzgesetz eingefügt. Dieser ermächtigt die Landesregierungen per Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf der in dem jeweiligen Gebiet gehaltenen, fortpflanzungsfähigen Katzen zu verbieten oder zu beschränken sowie deren Kennzeichnung und Registrierung vorzuschreiben.
Aktuell sind in Niedersachsen rund 536.000 Katzen bei TASSO registriert, davon sind jedoch etwa 111.000 nicht kastriert. Mit der Katzenschutzverordnung soll die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen mit unkastrierten Halterkatzen unterbunden werden.
„Zwölf Bundesländer haben bisher diese Ermächtigung zum Erlass sogenannter Katzenschutzverordnungen an die Städte und Gemeinden oder Kreisverwaltungsbehörden übertragen“, erläutert Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, und fügt hinzu, dass auch bereits mehr als bundesweit 1.000 Kommunen von diesem Instrument zur Bekämpfung des Katzenelends Gebrauch gemacht haben.
Nun plant auch Niedersachsen, so wie bereits das Saarland, das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben zu realisieren, eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen. „Wir begrüßen ausdrücklich diesen politischen Schritt hin zu einem nachhaltigen und flächendeckenden Katzenschutz und hoffen, dass auch in Niedersachsen bald viele freilebende Katzen von dieser Maßnahme profitieren“, sagt Ruckelshaus. Auch wenn die Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung der Streunerkatzenvermehrung ist, müssen dennoch auch herrenlose Streunerkatzen weiterhin kastriert werden.
2017 stellte das Land erstmalig Finanzmittel zur Kastration von Streunerkatzen bereit. Seitdem wurden bereits mehr als 13.000 verwilderte Hauskatzen tierärztlich kastriert, gekennzeichnet und registriert. Diese landesweiten Aktionen hat TASSO in den vergangenen fünf Jahren finanziell und ideell unterstützt. „Diese Regelung bietet optimale Bedingungen für einen effektiven, landesweiten Katzenschutz“, sagt Ruckelshaus.
Besonders erfreulich in diesem Zusammenhang ist, dass in Niedersachsen auch die Kastrationskosten für die betreffenden Streunerkatzen weiter vollständig vom Land übernommen werden sollen. So enthält der gestrige Beschluss ebenfalls einen Prüfauftrag an die Landesregierung, ob die bisherigen Mittel zur Kastration verwilderter Hauskatzen verstetigt und gegebenenfalls erhöht werden könnten. Darüber hinaus soll die Landesregierung prüfen, ob für finanzschwache Tierhaltende ein Härtefallfonds aus Landesmitteln eingerichtet werden kann, der für bereits gehaltene Katzen die Kosten der Kennzeichnung und Kastration übernimmt.
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