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Schutzvertrag wird nicht eingehalten

von Nicole R.

Hallo, ich musste im Februar 2017 meinen Hund abgeben. Ich war zu der Zeit schwanger. Ich konnte den Hund aufgrund meiner Schwangerschaft und seinem Temperament nicht mehr halten. Ich habe ihn an eine Privatperson abgegeben. Im Schutzvertrag stehen natürlich Forderungen. Hier einen kleinen Ausschnitt davon, was im SV Steht: - der Hund darf nicht ohne Zustimmung der Übergeberin verschenkt/weiterverkauft werden - der Hund muss artgerecht und ordnungsgemäß gehalten werden. - die Übergeberin darf sich persönlich davon überzeugen, dass der Hund artgerecht gehalten wird - bei nichteinhaltung des Vertrages ist eine Vertragsstrafe i.H.v. 200€ fällig. - bei Nichteinhaltung des Vertrages ist die Übergeberin dazu berechtigt, den Hund wieder einzufordern. Der Hund darf nicht ohne Zustimmung der Übergeberin eingeschläfert/getötet werden. Die Tötung des Tieres obliegt der Übergeberin. - Gewährleistungsausschluss für vorhandene/auftretende psychische/körperliche Defizite des Hundes ... im Vertrag steht natürlich noch mehr, bei Bedarf kann ich den kompletten Vertrag abtippen. Die Dame verweigerte mir den persönlichen Besuch des Hundes, um mich von der artgerechten Haltung zu überzeugen. Daraufhin bin ich zu einem Anwalt gegangen, der ein Schreiben aufsetzte, dass innerhalb 14Tagen ein Besichtigungstermin geschickt worden soll, dies ist auch geschehen. Ich dürfte den Hund an Tag xx.04.2017 sehen, für eine halbe Stunde, Die Anfahrt und der Rückweg beträgt ca 5 Stunden. Ich konnte den angegebenen Termin leider nicht wahrnehmen, da ich zu der Zeit kurzfristig ins krankenhaus kam. Ich bekam eine Ausscharbung. Nach meinem KH Aufenthalt habe ich der Dame direkt geschrieben, dass ich den Termin leider nicht wahrnehmen konnte und mich für den "Stress" entschuldigt. Ich habe geschrieben, dass ich mir Sorgen um den Hund mache und gerne einen neuen Besichtigungstermin vereinbaren möchte. Daraufhin schrieb Die Besitzerin mir: "Bevor Sie weitere Anforderungen stellen, möchte ich auf Schadensersatz klagen, da weitere 100€ Anwaltsgebühr fällig sind" Ich habe daraufhin geantwortet: "Ich habe meinen Anwalt beauftragt, da Sie mir den Besuch des Hundes verweigern wollten. Ich sehe da keinen Grund, weshalb ich Ihre Anwaltskosten übernehmen sollte. Sollte innerhalb von 10Tagen kein neuer Besuchstermin zustande kommen, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten" Sooo, nun das große Problem.... Sie meldet sich einfach nicht mehr. Es kommt auch kein Brief von Ihrem Anwalt. Der Schriftvekehr war im Juni. Ich möchte nun auf herausgabe des Hundes klagen, da Sie sich nicht an den Schutzvertrag hält. Der Besuch ist nie zustande gekommen, ich habe den Hund seit Februar nicht mehr gesehen und habe das Gefühl, dass die Dame den Hund weiter verkauft hat. Was kann ich nun tun, um den Hund zurück zu bekommen? Ich habe kein Vertrauen mehr in die Familie, da Sie sich ja einfach nicht mehr melden und mir den Besuch untersagen. Ich möchte nun einen anderen Anwalt aufsuchen, da mein vorheriger Anwalt mein Problem nicht richtig verstanden hat und mir nicht helfen wollte/will. Ich bin total am Boden zerstört, ich habe sowieso schon psychische Probleme und war m.M.n. gar nicht zurechnungsfähig. Ich habe die Abgabe schon nach 2 Stunden bereut und bin seitdem psychisch total am Ende... der Hund hat mir alles bedeutet und ich will, dass es ihm gut geht.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten.

Den einmal verkauften Hund zurückzuerhalten ist nicht so einfach, insbesondere dann nicht, wenn der Hund bereits an Dritte weiterverkauft worden sein sollte, wie Sie befürchten.

Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.

Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt und sich von dem Hund endgültig trennt.

Der neue Eigentümer kann dann (unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Normen) frei über den Hund verfügen und ihn bei Bedarf auch weiterverkaufen, soweit nicht ein wirksames Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht Vertrag vereinbart wurde. Hierfür müsste der Originalvertrag eingesehen werden.

Um den Hund zurückzuerhalten, müssten Sie einen Herausgabeanspruch gegen die neue Übernehmerin haben, was jedoch schwierig erscheint. Ob Sie aufgrund des bisher nicht stattgefunden Besuchstermins tatsächlich von dem Vertrag zurücktreten können, um dann die Hündin zurückzufordern (gegen Rückzahlung des erhaltenen Geldes), hängt davon ab, ob diese „Besuchsklausel“ überhaupt wirksam formuliert wurde. Da dies vom exakten Wortlaut abhängt, müsste auch hierfür der Originalvertrag eingesehen werden.

Lassen Sie sich daher bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten, insbesondere müssten der Kaufvertag und die gesamte Ihnen vorliegende Korrespondenz eingesehen werden, um zu prüfen, ob sich hieraus Ansprüche ergeben. 

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