zurück zur Übersicht Hund hat falsche Chipnummer, u.a. 10.04.2010 von Marlies V. Hallo Frau Fries Ich habe aus der "Dobermann-Nothilfe" einen Hund übernommen. Die Chipnummer ist falsch, seine tatsächliche Nr. ist nicht registriert. Auf die Falsche Nummer ist er immerhin bei Tasso registriert. Der Rüde beißt - leider unangekündigt, still und sehr heftig. Bitte glauben Sie mir ich bin kein Hundanfänger. Ich habe ihn jetzt kastrieren und seinen desolaten Zahnstatus sanieren lassen (völlig vereitert, 4 Zähne mußten raus), auch die Gelenke ließ ich röntgen, ob er vielleicht aus akutem Schmerz heraus so aggressiv reagiert. Hundetrainerin kommt in den nächsten Tagen, wenn er sich von der OP erholt hat. Ich kann den Hund doch nicht wieder in diese desolate Haltung zurückgeben (was ich lt. Vertrag müsste)- und behalten, wenn er bleibend so aggessiv ist - will ich ihn eigentlich nicht. Gebissen hat er natürlich auch schon... Er ist auch ganz anders als er beschrieben und besprochen wurde - allerdings zu seinem Vorteil. So ein süßer Racker... Habe Sie einen Rat für mich? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müsste zunächst der von Ihnen unterschriebene Vertrag eingesehen werden. Insbesondere die „Rückgabe-Klausel“ und eine mögliche Vertragsstrafe sind von Bedeutung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Vertrag mit der Dobermann Nothilfe und nicht mit dem vorherigen Halter geschlossen haben und daher den Hund auch an diese Organisation zurück geben müssen, so dass die Gefahr, dass er wieder in diese schlechte Haltung zurück kommt, nicht gegeben ist. Vielleicht erübrigt sich Ihre Frage wenn sich herausstellt, dass er aufgrund starker Zahnschmerzen gebissen hat und Sie ihn doch behalten können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müsste zunächst der von Ihnen unterschriebene Vertrag eingesehen werden. Insbesondere die „Rückgabe-Klausel“ und eine mögliche Vertragsstrafe sind von Bedeutung. Ich gehe davon aus, dass Sie den Vertrag mit der Dobermann Nothilfe und nicht mit dem vorherigen Halter geschlossen haben und daher den Hund auch an diese Organisation zurück geben müssen, so dass die Gefahr, dass er wieder in diese schlechte Haltung zurück kommt, nicht gegeben ist. Vielleicht erübrigt sich Ihre Frage wenn sich herausstellt, dass er aufgrund starker Zahnschmerzen gebissen hat und Sie ihn doch behalten können.