zurück zur Übersicht Tierschutzvertrag Schutzgebühr 18.06.2024 von Simone S. Hallo Tasso Team, Wir wollten einem Tierschutzhund ein zuhause ermöglichen. Das Foto was uns diesbezüglich vorlag war jedoch anders als das Foto, dass uns nach Unterschrift und Zahlung zugesendet wurde. Nachdem wir dieses geäußert haben, wurden wir beschimpft und am Telefon regelrecht gemaßregelt. Was den wäre wenn der Hund nur ein Ohr oder nur 3 Beine hätte... zuzüglich wurden wir über den Status an den Pranger wie im Mittelalter gestellt. Das eigentliche Problem war, wir wollten keinen 3 farbigen Hund da unser Hund diese nicht mag. Wäre der Hund bei uns und wäre dann 3 farbig geworden hätte das anders ausgesehen und unser Hund hätte die Möglichkeit gehabt sich an ihn zu gewöhnen. Aber die Frau beruhigte sich kein bisschen am Telefon. Sie gab uns nicht mal die Möglichkeit das eigentliche Problem zu schildern sonder beschimpft meinem Mann weiter. Schlussendlich sagte sie das wir nicht fähig sind einen Hund zu erhalten und wir unser Geld zurückbekommen würden. Was bis zum heutigen Tage nicht geschah. Schlussendlich wurde der Hund nicht verladen. Wir werden definitiv keinen Hund mehr aus dem Ausland holen lieber aus dem tierheim. Innerhalb 5 Std so unter Druck gesetzt zu werden um dann Schlussendlich am nächsten Tag so beschimpft zu werden. Ich bin der Meinung dieser Vertrag wutfe nicht erfüllt und somit müssen die doch das Geld zurück zahlen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier könnten zwei verschiedene Anspruchsgrundlagen für die Rückzahlung des Geldes in Frage kommen, einerseits aus der Rückabwicklung des Vertrages und/oder die Aussage der Dame, dass sie das Geld zurückbekommen, wenn dies als Art Anerkenntnis wirkt. Rechtlich ist zu prüfen, ob Sie wirksam von dem Vertrag zurückgetreten sind oder ihn angefochten haben und im nächsten Schritt, ob die Entscheidung des Vereins „dass sie gar keinen Hund von ihr erhalten und das Geld zurückerhalten“ ihrerseits einen wirksamen Rücktritt darstellt. Hierfür müssten jedoch sowohl der unterschriebene Vertrag als auch die gesamte Korrespondenz vor Vertragsschluss inklusive der Fotos vorliegen und eingesehen werden. Falls noch nicht geschehen, fordern Sie sie schriftlich auf Ihnen den Betrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen und setzten als Frist ein konkretes Datum ein. Sollte sich die Angelegenheit nicht gütlich erledigen lassen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier könnten zwei verschiedene Anspruchsgrundlagen für die Rückzahlung des Geldes in Frage kommen, einerseits aus der Rückabwicklung des Vertrages und/oder die Aussage der Dame, dass sie das Geld zurückbekommen, wenn dies als Art Anerkenntnis wirkt. Rechtlich ist zu prüfen, ob Sie wirksam von dem Vertrag zurückgetreten sind oder ihn angefochten haben und im nächsten Schritt, ob die Entscheidung des Vereins „dass sie gar keinen Hund von ihr erhalten und das Geld zurückerhalten“ ihrerseits einen wirksamen Rücktritt darstellt. Hierfür müssten jedoch sowohl der unterschriebene Vertrag als auch die gesamte Korrespondenz vor Vertragsschluss inklusive der Fotos vorliegen und eingesehen werden. Falls noch nicht geschehen, fordern Sie sie schriftlich auf Ihnen den Betrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen und setzten als Frist ein konkretes Datum ein. Sollte sich die Angelegenheit nicht gütlich erledigen lassen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.