zurück zur Übersicht Katze aus Mallorca ohne EU Impfausweis 03.09.2025 von Petra O. Wir sind leider auf Mallorca zu gutgläubig gewesen und haben vor 2 Wochen eine damals 14 Wochen alte Katze mitgenommen. Wir waren mit ihr beim spanischen Tierarzt und er hat 2 Test gemacht, entwurmt und sie gegen Katzenseuche und Aids geimpft. Tollwut und den Chip sollten wir dann später wenn Sie aufgepäppelt wurde in Deutschland machen. Und sie sollte zu Hause in Quarantäne, geht aber eh nicht raus. Da wir mit der Fähre fahren und Mallorca eh Tollwutfrei ist, wäre das kein Problem. Hier traf mich heute der Schlag, als die Tierärztin sagte, sie würde mich übermorgen dem Veterinär Amt melden. Wahrscheinlich müsse die Katze ins Tierheim und ich bekomme eine Strafe. Ich solle eine Selbstanzeige machen….das würde sich mildernd auswirken. Wie lange muss sie in Quarantäne und wird die Zeit in häuslicher Quarantäne mit angerechnet ? Welche Strafe winkt mir? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verzweiflung und Ihre Sorge, jedoch bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Bereits seit dem 29.12.2014 gelten bei der Einfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Deutschland die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Danach muss ein Heimtier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und es muss ein blauer EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen ist. Da eine Tollwutimpfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist und ein wirksamer Impfschutz erst 21. Tage nach erfolgter Impfung besteht, dürfen Heimtierwelpen generell frühestens im Alter von 15 Wochen und nur mit einem wirksamen nachgewiesenen Impfschutz und einem blauen EU-Heimtierausweis nach Deutschland eingeführt werden. Die zuständige Behörde hat die betroffenen Welpen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, so lange unter Quarantäne zu stellen, bis die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dies kann je nach Einzelfall auch mehrere Monate dauern und hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn Sie sich nicht selbst an die Behörde wenden, muss dies die Tierärztin tun und Sie werden, einen Bescheid oder ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, die Katze ins Tierheim zu bringen. Eine Quarantäne zu Hause ist nicht möglich. Kurz vor Ablauf der errechneten Quarantänezeit wird die Behörde sich wahrscheinlich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den vorläufigen Betrag nennen. Die Kosten für die Quarantäne setzen sich aus einem Tagessatz (je nach Tierheim etwa 15,00 - 25,00 €/Tag) sowie die angefallenen Tierarztkosten zusammen. Wenn Sie die Katzen abholen möchten, müssen Sie zuvor den gesamten Betrag als Sicherheit hinterlegen, eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Ob die Behörde zusätzlich noch eine Geldbuße verhängt und in welcher Höhe hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verzweiflung und Ihre Sorge, jedoch bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Bereits seit dem 29.12.2014 gelten bei der Einfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Deutschland die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Danach muss ein Heimtier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und es muss ein blauer EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen ist. Da eine Tollwutimpfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist und ein wirksamer Impfschutz erst 21. Tage nach erfolgter Impfung besteht, dürfen Heimtierwelpen generell frühestens im Alter von 15 Wochen und nur mit einem wirksamen nachgewiesenen Impfschutz und einem blauen EU-Heimtierausweis nach Deutschland eingeführt werden. Die zuständige Behörde hat die betroffenen Welpen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, so lange unter Quarantäne zu stellen, bis die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dies kann je nach Einzelfall auch mehrere Monate dauern und hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn Sie sich nicht selbst an die Behörde wenden, muss dies die Tierärztin tun und Sie werden, einen Bescheid oder ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, die Katze ins Tierheim zu bringen. Eine Quarantäne zu Hause ist nicht möglich. Kurz vor Ablauf der errechneten Quarantänezeit wird die Behörde sich wahrscheinlich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den vorläufigen Betrag nennen. Die Kosten für die Quarantäne setzen sich aus einem Tagessatz (je nach Tierheim etwa 15,00 - 25,00 €/Tag) sowie die angefallenen Tierarztkosten zusammen. Wenn Sie die Katzen abholen möchten, müssen Sie zuvor den gesamten Betrag als Sicherheit hinterlegen, eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Ob die Behörde zusätzlich noch eine Geldbuße verhängt und in welcher Höhe hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.