zurück zur Übersicht Hund hat Hausverbot 05.02.2026 von Martin S. Mein Hund soll angeblich einen Handwerker beim Betreten der Wohnung ins Knie gebissen haben , man droht mir mit einer Anzeige und Verdienstausfall Schadensersatz, die Hausverwaltung drohte Sogar den Hund mit Polizei entfernen zu Lassen da dies aber nicht ging drohten sie nun den Hund mit dem Veterinäramt entfernen zu Lassen , zeigen mir aber keinen einzigen Beweis das der Hund gebissen hat , Zeitgleich drohen sie mit einer außerordentlichen Kündigung wenn ich den Hund nicht entferne , Es handelt sich um einen Chow Chow , habe jetzt einen Maulkorb gekauft , vorgeschlagen , das er nur noch mit Maulkorb und Leinenpflicht rausgeht ( geht eh nicht ohne Leine raus ) und ich des weiteren eine Hundeschule besuche ist denen egal , des weiteren haben wir megastress weil ich die Kaution noch nicht zahlen konnte , hatten uns auf 3 raten geeinigt , verlangten aber im Januar schon die ganze summe in der Mahnung ,mit Zinsen auf den gesamten betrag seit 1.12.25 auch für die noch nicht fällige Februar Rate , des weiteren fehlen uns 3/4 Türen in der Wohnung wodurch ich den Hund nicht richtig sichern kann , Warmes Wasser haben wir auch nicht seit Einzug , habe nun die Miete rückwirkend gekürzt um 40% , und habe eigentlich einen Überschuss dennoch behaupten sie ich wäre mit der Miete im Verzug und weigern sich mir meine Türen und Warmes Wasser zu geben bis ich gezahlt habe , die weigern sich auch mir zu zeigen das sie den Eigentümer vertreten und mir die Telefonnummer des Vermieters / Eigentümers des Hauses zu geben , eine andere Mieterin hat herausgefunden das der eigentliche Eigentümer seit 10 Jahren verstorben ist , zahlt für 68 qm hat aber nur ca. 39qm ,was kann ich tuen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da hier der eigentliche Rechtsstreit in den aufgezählten Mängeln etc. mit dem Vermieter liegt und der angebliche und bisher nicht nachgewiesene Biss Ihres Hundes wahrscheinlich in diesem Lichte zu sehen ist, sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein wenden um Ihre Rechte als Mieter geltend zu machen und eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter zu vermeiden/abzuwehren. Sofern Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und der Handwerker tatsächlich Schadensersatz und Schmerzensgeld fordert, melden Sie dort den angeblichen Vorfall und übergeben die weitere Bearbeitung an die Versicherung. Diese wird die Ansprüche prüfen und entsprechend regulieren oder abwehren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da hier der eigentliche Rechtsstreit in den aufgezählten Mängeln etc. mit dem Vermieter liegt und der angebliche und bisher nicht nachgewiesene Biss Ihres Hundes wahrscheinlich in diesem Lichte zu sehen ist, sollten Sie sich unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein wenden um Ihre Rechte als Mieter geltend zu machen und eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter zu vermeiden/abzuwehren. Sofern Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und der Handwerker tatsächlich Schadensersatz und Schmerzensgeld fordert, melden Sie dort den angeblichen Vorfall und übergeben die weitere Bearbeitung an die Versicherung. Diese wird die Ansprüche prüfen und entsprechend regulieren oder abwehren.