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Uneinigkeit Eigentumsbesitz einer Katze

von Sophia P.

Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich des Eigentumsbesitzes. 2019 haben meine Mutter und ich gemeinsam für mich eine Katze gesucht. Wir haben sie in Soest gefunden. Leider war es mir nicht möglich den Schutzvertrag selbst zu unterschreiben, da ich in den darauffolgenden Tagen nach München gefahren bin. Eine Reservierung war verständlicherweise nicht möglich. Abgeholt haben wir die Katze gemeinsam und ich habe später den Tasso Tierausweis in meinem Namen beantragt. Vor zwei Jahren musste ich aus psychischen Gründen Zuhause ausziehen. Meine Wohnlage danach war unklar, weil ich noch nicht wusste, ob ich in der WG, die mich Notfallmäßig aufgenommen hat, bleibe. Außerdem hat meine Mutter in dem Gespräch über den Auszug die Bedingung gestellt, dass die Katze bei ihr bleibt. Ich habe gesagt, dass es zumindest für eine Zeit so sein wird. Leider sind jetzt Uneinigkeiten aufgekommen, daher meine Frage, nach geschildeter Situation, wer den Eigentumsbesitz für sie hat und ob mein Tasso Tierausweis auf dem mein Name steht theoretisch als Beweislast der Schenkung gilt? Ich bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es sehr häufig, dass es gerade zwischen Familienangehörigen oder Freunden zu Streitigkeiten bei der Rückgabe oder der Herausgabe von überlassenen Haustieren kommt.  Sei es, weil zwischen Familienangehörigen oder Freunden in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur schwer zu beweisen sind oder weil die Tiere als Druckmittel benutzt werden.
 
Wenn Ihre Mutter die Herausgabe des Katers weiterhin verweigert, müssten Sie sie zur Not auf Herausgabe vor dem zuständigen Amtsgericht verklagen.
 
Weder die Frage, ob Sie oder Ihre Mutter Alleineigentümerin der Katze sind oder ob Sie z.B. Gemeinschaftseigentum haben, noch die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind an dieser Stelle zu beurteilen, da die Prüfung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und alle Einzelheiten bekannt sein müssen. Hinzu kommt, dass die Katze vermutlich nicht der einzige Streitpunkt zwischen Ihnen und Ihrer Mutter ist, daher sollten Sie sich in einem vertraulichen Gespräch von einem Anwalt oder Anwältin für Familienrecht über das mögliche und sinnvolle weitere Vorgehen beraten lassen.
 

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