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Freigänger eingesperrt

von Franziska B.

Hallo Frau Fries, bei uns ist im März 2025 ein Kater im Garten aufgetaucht. Da bei uns in der Nachbarschaft viele Freigänger unterwegs sind, habe ich mir nichts weiter dabei gedacht. Er tauchte immer öfter auf und ich habe etwas mit ihm gespielt, aber weder gefüttert noch in unser Haus gelassen, obwohl mir aufgefallen war, dass er dünner wurde und sein Fell nicht mehr so gepflegt war. Im Juni war er bei uns im Garten und hatte eine vereiterte Wunde unter dem Auge. Ich bin mit ihm zum Tierarzt und habe ihn versorgen lassen. Ich habe auch nachgefragt ob er gechippt ist und mir wurde die Nummer gesagt und der Tierarzt hat auch bei Tasso nachgefragt, aber es lag keine Suchmeldung vor und er war auch nicht registriert. Da er Antibiotika gebraucht hat, habe ich angefangen ihn täglich zu füttern. Wenig später kam er erst mit einer offenen Wunde am Kinn und dann später im Nacken. Da habe ich ihn wieder zum Tierarzt gebracht (Ende August 2025) und ihm wurde Hausarrest und Kragen verpasst, damit die Wunde heilen kann. Erst da habe ich ihn ins Haus gelassen und mehrere Wochen dort behalten. Ich habe immer wieder geprüft ob ich eine Suchmeldung finde (Tasso, Tierheim, Aushänge, online), aber nichts. Und leider hat mir kein Tierarzt gesagt, dass ich ihn offiziell als Fundkatze melden muss, sonst hätte ich das getan. Ende Oktober haben wir ihn wieder raus gelassen, aber er kam immer nach ein paar Stunden zurück, war über Nacht im Haus und war auch immer in der Nähe unseres Grundstücks. Vor einer Woche (KW7/2026) kam er nicht mehr nach Hause und nach drei Tagen Suche haben wir ihn in einem Haus an der Hauptstraße ca. 200m Luftlinie von unserem Haus gefunden. Es war niemand Zuhause, aber als wir geklingelt haben, hat er unendlich geweint. Ich habe die Polizei informiert und die hat mir mitgeteilt, dass dort wohl die Vorbesitzerin wohnt und dass sie da nichts machen können, da die Besitzerin sagt sie füttert ihn täglich. Von Nachbarn haben wir erfahren, dass die Besitzerin meistens nur früh kommt und dann den ganzen Tag nicht Zuhause ist bis spät abends oder dem nächsten Morgen, so kurz dass ein Nachbar dachte, da wohnt nicht einmal mehr jemand. Der Kater sitzt jetzt den ganzen Tag am Fenster und ist unseres Wissens nach immer alleine. Wir haben versucht Kontakt herzustellen, aber sie meldet sich nicht und wir haben sie bisher auch nicht Zuhause angetroffen. Jetzt ist meine Frage, ob wir da eine Chance haben, den Kater zurück zu bekommen oder ob das überhaupt artgerechte Haltung ist, nachdem er daran gewöhnt war "frei" zu sein. Vielen Dank und viele Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie den Kater wieder bei sich haben und aus dieser Haltung holen möchten.
 
Leider ergibt sich aus Ihrer Schilderung kein rechtlicher Anspruch auf ein „Rück-“ bzw. Herausgabe, da Sie keine ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht haben und auch weder durch das Füttern noch durch die notwendige Tierärztliche Versorgung Eigentümerin des Katers geworden sind. Um dies genauer zu prüfen müssten die Einzelheiten bekannt sein.
 
Unabhängig davon, scheint es aber auch fraglich ob nach Ihrer Schilderung selbst eine ordnungsgemäße Fundmeldung (zu der Sie ab Ende August, also Sie ihn dauerhaft im Haus gehalten haben, verpflichtet waren) hier weitergeholfen hätte. Zwar läuft ab der ordnungsgemäßen Fundmeldung eine sechsmonatige Frist, nach deren Ablauf der Finder Eigentümer des Fundtieres werden kann, jedoch läuft dann im Anschluss die reguläre dreijährige Verjährungsfrist, innerhalb derer der Eigentümer einen Herausgabeanspruch gegen den Finder hat allerdings gegen Erstattung der entstandenen Kosten.
 
Hier ist daher zu prüfen, ob Sie aus der unterlassenen tierärztlichen Versorgung seiner Verletzungen zu denen die Halterin gemäß § 2 Tierschutzgesetz verpflichtet war und der Übernahme dieser Pflicht einen Erstattungsanspruch gegen die Halterin haben könnten und ob hierüber eine Einigung mit der Besitzerin über den Verbleib des Katers möglich ist, z.B. könnte überlegt werden, ob Sie ihr anbieten auf die Erstattung zu verzichten wenn sie Ihnen im Gegenzug das Alleineigentum an dem Kater übereignet, o.ä. Unabhängig davon, was  genau Sie mit ihr vereinbaren, wichtig ist, dass Sie die gefundene Lösung schriftlich abfassen, von ihr unterschreiben lassen und dass dort ausdrücklich festgehalten wird, dass Sie Alleineigentümerin werden, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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