zurück zur Übersicht Wie lange bezahlen 25.02.2026 von Miriam B. Hallo und guten Tag, Leider wurde mir mein Hund vom Veterinäramt weg genommen. Seit dem lebt er irgendwo und wird vom Veterinäramt betreut. Ich weiss das ich so lange für jeglichen Kosten auf kommen, was mich ganz schön auffrist. Und ich finanziell langsam an Stock gehe. Gibt es eine Möglichkeit, außer mein Hund wird an anderen vermitteln ich eine ander möglichkeit aus dem bezahlen zu kommen. Gibt es da eine versteckte Punkt der sagt ab dann und dann ist der Halter nicht mehr kostenpflichtig . Ich kann psychisch und finanziell nicht , ich würde gerne mit dem Thema zu einem Anwalt meines Vertrauens aber da fehlt das Kleingeld für . Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist es schwierig an dieser Stelle eine Einschätzung abzugeben, ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen und insbesondere die Ordnungsverfügung des Veterinäramtes über die Beschlagnahme eingesehen zu haben, da dort nicht nur die Gründe für die Beschlagnahme, sondern auch die Möglichkeiten ob und wie Sie Ihren Hund zurückbekommen können enthalten sind. Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Ihnen der Hund schon vor etwas längerer Zeit weggenommen wurde, so dass geprüft werden müsste, ob die zugrundeliegende Ordnungsverfügung auch schon bestandskräftig sein könnte und nicht mehr mit einem Rechtsbehelf angegriffen werden könnte. Da Sie nur über wenig finanzielle Mittel verfügen, versuchen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu erhalten, mit dem Sie sich dann einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Beratung oder auch Vertretung wenden können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist es schwierig an dieser Stelle eine Einschätzung abzugeben, ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen und insbesondere die Ordnungsverfügung des Veterinäramtes über die Beschlagnahme eingesehen zu haben, da dort nicht nur die Gründe für die Beschlagnahme, sondern auch die Möglichkeiten ob und wie Sie Ihren Hund zurückbekommen können enthalten sind. Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Ihnen der Hund schon vor etwas längerer Zeit weggenommen wurde, so dass geprüft werden müsste, ob die zugrundeliegende Ordnungsverfügung auch schon bestandskräftig sein könnte und nicht mehr mit einem Rechtsbehelf angegriffen werden könnte. Da Sie nur über wenig finanzielle Mittel verfügen, versuchen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu erhalten, mit dem Sie sich dann einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zur Beratung oder auch Vertretung wenden können.