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Katze an Rattengift fast gestorben

von Laurie C.

Mein Kater Jack hat Ende Januar vermutlich eine vergiftete Maus gebissen und dabei Rattengift bekommen. Der Tierarztbericht bestätigt, dass es Rattengift war. Er war 3 Mal beim Tierarzt, darf 6 Wochen lang wegen des Giftes nicht rausgehen und hat tierisch gelitten. Ich habe circa 1400 € an Tierarztkosten bezahlt. Unsere Hausverwaltung hat das Gift im Gemeinschaftsgarten verteilt und erst am selben Tag die Aufkleber der Bekanntmachung geklebt. Mein Kater geht täglich raus und wurde gleich am ersten Tag vergiftet. Die Hausverwaltung benutzt die App Idwell, wo es ein schwarzes Brett gibt oder uns Infos mitteilen kann, sie haben aber keine Bekanntmachung gemacht. Wir haben auch noch ein schwarzes Brett im Treppenhaus wo nichts davon angekündigt wurde. Wissen Sie, ob ich die Hausverwaltung verklagen beziehungsweise um Rückerstattung der Kosten bitten kann?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Jack ist mittlerweile wieder gesund und munter.
 
Zunächst etwas allgemeines vorweg. Da Rattengift auch für Menschen und Haustiere giftig ist, darf Rattengift nur in entsprechenden Köderboxen ausgelegt werden und die Stelle mit Warnschildern markiert werden. Seit 01.01.2013 gilt daher gemäß den Risikominderungsmaßnahmen (RMM) des Bundesumweltamtes, dass bestimmte Rattengifte nicht mehr von Laien, sondern nur noch von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis angewendet werden dürfen.
 
Hinsichtlich Ihrer Tierarztkosten könnte ein Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB vorliegen, wonach derjenige, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt verpflichtet ist den entstandenen Schaden zu ersetzen. Neben dieser allgemeinen gesetzlichen Regelung könnte auch ein Schadensersatzanspruch aus dem Mietrechtsverhältnis geprüft werden. Hierzu müssten die vorhandenen Unterlagen und mögliche Fotos von den Ködern oder den Warnschildern eingesehen werden. Bitten Sie den Tierarzt um eine schriftliche Bestätigung, dass die Ursache für die Erkrankung Rattengift ist und wenn er dies bestimmen kann, welche Art Gift und ob nachweisbar ist, ob der Kater den Köder gefressen hat oder über eine Maus, die den Köder geschluckt hatte, zu sich genommen hat. Im letzteren Fall könnte der Nachweis eventuell schwierig werden, da er die Maus auch während seines Freiganges woanders aufgenommen haben könnte.
 
Fragen Sie auch andere Mieter, ob deren Tiere Gift aufgenommen haben und/oder diese weitere Fotos von den Ködern, den Boxen und den Aufklebern haben.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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