zurück zur Übersicht Bitte um eine Einschätzung Ihrerseits 02.03.2026 von Svenja D. Sehr geehrte Damen und Herren, hier ist die Schilderung meines Problems: Zurzeit geht es mir aufgrund mehrerer Situationen psychisch nicht gut. Ich habe gestern meine Wohnung verloren und das Veterinäramt hat daraufhin meine Kater mitgenommen, weil ich leider niemanden in der Familie oder im Freundeskreis habe der sich um die beiden kümmern kann. Wir haben wirklich alles versucht um die beiden irgendwo unter zu bringen. Wir haben die Auskunft vom Veterinäramt erhalten, dass die beiden in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Ich liebe die beiden als wären sie meine eigenen Kinder und ich habe sie von klein auf aufwachsen sehen. Ich ertrage den Gedanken daran nicht, die beiden nie mehr wiedersehen zu dürfen. Sie liegen mir sehr am Herzen und waren immer an meiner Seite. Ich habe mich immer um die beiden gekümmert und sie während meiner psychischen Krankheit weiter versorgt und alles dafür getan dass es ihnen gut geht. Ich würde mein letztes Hemd für die beiden hergeben. Kann ich, wenn es mir psychisch wieder besser geht, dafür kämpfen dass ich sie wieder bekomme und mich nochmal mit dem Veterinäramt auseinander setzen? Allerdings weiß ich leider noch nicht wie lange die psychische Behandlung dauern wird. Gibt es da irgendeine Frist zb dass man ein halbes Jahr Zeit hat um seine Tier wieder zu bekommen? oder kann ich da wirklich überhaupt nichts mehr gegen machen? Mich von den beiden zu verabschieden war mit einer der schlimmsten Momente meines Lebens. Ich kann und möchte mir ein Leben ohne die beiden nicht vorstellen. Ich danke Ihnen im Voraus für das durchlesen und Ihre Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann nur erahnen, welchen Schmerz Ihnen der unfreiwillige Abschied von den beiden und der Verlust der eigenen Wohnung bereitet haben muss. Um einzuschätzen bzw. zu prüfen, ob Sie einen Rückgabeanspruch haben, müsste die gesamte Vorgeschichte, die zu der Übernahme der Kater durch das Veterinäramt geführt hat, die bisherige Korrespondenz mit dem Veterinäramt und insbesondere die Ordnungsverfügung/Bescheid, der die Übernahme/Sicherstellung (?) des Veterinäramtes regelt bekannt sein. Nicht nur um zu prüfen, was genau verfügt wurde, sondern auch ob möglicherweis ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann/sollte und welche Frist läuft. Da Sie jedoch schreiben, dass die beiden Kater in einer Pflegefamilie untergebracht seien, scheint das Veterinäramt von einer möglichen Rückgabe an Sie auszugehen? Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder wenn Sie dies selbst im Moment aufgrund Ihrer psychischen Situation nicht schaffen, bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, dies in Ihrem Namen zu machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann nur erahnen, welchen Schmerz Ihnen der unfreiwillige Abschied von den beiden und der Verlust der eigenen Wohnung bereitet haben muss. Um einzuschätzen bzw. zu prüfen, ob Sie einen Rückgabeanspruch haben, müsste die gesamte Vorgeschichte, die zu der Übernahme der Kater durch das Veterinäramt geführt hat, die bisherige Korrespondenz mit dem Veterinäramt und insbesondere die Ordnungsverfügung/Bescheid, der die Übernahme/Sicherstellung (?) des Veterinäramtes regelt bekannt sein. Nicht nur um zu prüfen, was genau verfügt wurde, sondern auch ob möglicherweis ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann/sollte und welche Frist läuft. Da Sie jedoch schreiben, dass die beiden Kater in einer Pflegefamilie untergebracht seien, scheint das Veterinäramt von einer möglichen Rückgabe an Sie auszugehen? Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder wenn Sie dies selbst im Moment aufgrund Ihrer psychischen Situation nicht schaffen, bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, dies in Ihrem Namen zu machen.