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Fahrlässige Tötung mit unterlassener Hilfeleistung meiner Hündin Camilla in der Hundetagesstätte

von Marcella M.

Liebes TASSO Team, Meine Hündin Camilla starb am Montag den 23.02.2026 leider durch fahrlässige & vorsätzliche Tötung in der Hundetagesstätte durch ertrinken in einem ungesicherten Teich. Laut ihren Tracker Angaben lag sie über eine Stunde unentdeckt in diesem Teich und ich suche so verzweifelt Hilfe von Organisationen die mir helfen hier die Inhaberin zur Rechenschaft zu ziehen und mich auch über Konsequenzen aufzuklären damit nie wieder ein Hund sterben muss dort. Leider ist vor unserer Camilla bereits ein Hund da gestorben in der Obhut dieser Frau. Das muss aufhören und es muss strafen geben. Bitte. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir sehr leid, dass Sie Ihre Hündin vertrauensvoll in fremde Hände gegeben haben und sie dort so tragisch verstorben ist.
 
Da im Recht jedoch Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort, die zwei rechtliche Bereiche betrifft.
 
Im Bereich der zivilrechtlichen Haftung haben Sie durch den Tod Ihrer Hündin neben dem emotionalen Schmerz, einen finanziellen Schaden erlitten, den der Betreiber der Tagesstätte ersetzen muss, sofern ein Verschulden nachweisbar ist, sprich ein vorsätzliches oder zumindest fahrlässiges Verhalten und die damit verbundene Verletzung seiner Hauptleistungspflicht aus dem geschlossenen Verwahrungsvertrag. Um zu beurteilen, ob und in welcher Höhe Sie einen Schadensersatzanspruch haben könnten und ob dieser notfalls gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss jedoch der gesamte Sachverhalt bekannt sein und auch der Vertrag mit dem Pensionsbetreiber auf einen möglichen Haftungsausschluss und dessen (Un-)Wirksamkeit hin überprüft werden. Die Tatsache, dass Sie mittels des Trackers nachweisen können, dass Ihre Hündin über eine Stunde in dem Teich lag, könnte hilfreich sein.
 
Da Sie jedoch nach einer Strafe und der Vermeidung weiterer Todesfälle fragen, nehme ich an, dass der finanzielle Ausgleich für Sie nicht vorrangig ist. Zuständig für die Überwachung der Gegebenheiten vor Ort und die Zuverlässigkeit des Betreibers ist das zuständige Veterinäramt, ohne dessen Genehmigung eine gewerbliche Hundetagesstätte nicht betrieben werden darf. Schildern Sie dort den Tod Ihrer Hündin und wie es dazu kam. Ob daneben auch eine Strafanzeige möglich bzw. sinnvoll sein könnte, lässt sich an dieser Stelle nicht beurteilen.
 
Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf haben wenden Sie sich für eine vertrauliche Beratung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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