zurück zur Übersicht Fundkatze 04.03.2026 von Andrea P. Hallo, ich habe einen unkastrierten Kater, der bei uns massiv täglich markiert hat, als Fundkatze im Tierheim abgegeben. Jetzt hat sich der Besitzer nach ca. 3 Wochen gemeldet. Und ich möchte von mir die 270 Euro Unterbringungskosten erstattet haben. Kann er das rechtlich verlangen? Mit freundlichen Grüßen Wir wohnen im Landkreis Kitzingen Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ihre Frage dürfte die Thematik "Fundtiere/herrenlose Tiere" betreffen. Hiermit gehen zahlreiche juristische und praktische Probleme einher. In Ihrer Schilderung fehlen Informationen dazu, ob Sie Anhaltspunkte dafür hatten, dass die Katze keinen Besitzer hatte und ob Sie dahingehend irgendwelche Nachforschungen angestellt haben. Viele vermeintliche Streuner sind Freigängerkatzen mit Zuhause und es darf nicht ohne weiteres von einem herrenlosen Tier ausgegangen werden. Man müsste den Einzelfall konkret dahingehend prüfen, ob das Tier als herrenlos betrachtet werden durfte oder ob es als Fundtier hätte behandelt werden müssen. Folge wäre, dass das Tier als Fundtier zu behandeln wäre, sodass eine Verpflichtung zur Meldung bestanden haben könnte. Entsprechend darf eine fremde Katzen auch nicht einfach eigenmächtig im Tierheim abgegeben werden.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ihre Frage dürfte die Thematik "Fundtiere/herrenlose Tiere" betreffen. Hiermit gehen zahlreiche juristische und praktische Probleme einher. In Ihrer Schilderung fehlen Informationen dazu, ob Sie Anhaltspunkte dafür hatten, dass die Katze keinen Besitzer hatte und ob Sie dahingehend irgendwelche Nachforschungen angestellt haben. Viele vermeintliche Streuner sind Freigängerkatzen mit Zuhause und es darf nicht ohne weiteres von einem herrenlosen Tier ausgegangen werden. Man müsste den Einzelfall konkret dahingehend prüfen, ob das Tier als herrenlos betrachtet werden durfte oder ob es als Fundtier hätte behandelt werden müssen. Folge wäre, dass das Tier als Fundtier zu behandeln wäre, sodass eine Verpflichtung zur Meldung bestanden haben könnte. Entsprechend darf eine fremde Katzen auch nicht einfach eigenmächtig im Tierheim abgegeben werden.