zurück zur Übersicht Kryptorchismus bei meinem Hund 05.03.2026 von Barbara S. Ich habe im Juli 2025 einen Mopswelpen von einer Züchterin für 3300 € erworben. Es wurde mir bei der Übergabe gesagt, dass beide Hoden da wären lt. Ihres Tierarztes und des Zuchtwartes. Ich habe das bei meiner Tierärztin in Abständen überprüfen lassen. Der eine Hoden ist im Bauchraum, der andere in der Leiste geblieben. Er leidet unter Krytorchismus. Es wird eine OP nötig, um eine tumoröse Entartung zu verhindern. Ich denke, dass die Verkäuferin die Kosten übernehmen muss. Sie hatte mir angeboten, dass ich den Welpen zurückgeben kann. Also wusste sie doch von dem Mangel. Inzwischen hat die Hündin, die im April 2025 fünf Welpen hatte, Ende Dezember wieder 5 bekommen. Was kann ich tun? Hätten Sie einen Rat für mich und ich würde die Züchterin gerne überprüfen lassen. Ich habe keine Abnahmeprotokoll bekommen, nur ein unleserliches über WhatsApp. Da stimmt so einiges nicht. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Krankheit Kryptorchismus (Hodenhochstand) kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Rüden-Käufern und Züchtern. Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Im Falle des Hodenhochstands hat das Landgericht Verden im Jahre 2011 z.B. einer Welpen-Käuferin die begehrte hälftige Rückzahlung des Kaufpreises, sowie den Ersatz der notwendigen Tierarztkosten für die notwendige Behandlung des Hodenhochstands zugesprochen. Ob dieses Urteil auch zu Ihrem Fall „passt“ müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Ebenso ob sich Ihr Verdacht, dass die Züchterin von dem Hodenhochstand wusste und Sie absichtlich nicht darüber aufgeklärt bzw. mit der Aussage bei der Übergabe getäuscht haben könnte, begründen und nachweisen lässt, z.B. falls Sie zu zweit bei der Abholung des Hundes waren und Sie einen Zeugen haben, o.ä. Sollten Sie sich zwischenzeitlich nicht mit der Züchterin geeinigt haben, wenden Sie sich zur Beratung und Prüfung der nächsten notwendigen Schritte an einen an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Krankheit Kryptorchismus (Hodenhochstand) kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Rüden-Käufern und Züchtern. Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Im Falle des Hodenhochstands hat das Landgericht Verden im Jahre 2011 z.B. einer Welpen-Käuferin die begehrte hälftige Rückzahlung des Kaufpreises, sowie den Ersatz der notwendigen Tierarztkosten für die notwendige Behandlung des Hodenhochstands zugesprochen. Ob dieses Urteil auch zu Ihrem Fall „passt“ müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Ebenso ob sich Ihr Verdacht, dass die Züchterin von dem Hodenhochstand wusste und Sie absichtlich nicht darüber aufgeklärt bzw. mit der Aussage bei der Übergabe getäuscht haben könnte, begründen und nachweisen lässt, z.B. falls Sie zu zweit bei der Abholung des Hundes waren und Sie einen Zeugen haben, o.ä. Sollten Sie sich zwischenzeitlich nicht mit der Züchterin geeinigt haben, wenden Sie sich zur Beratung und Prüfung der nächsten notwendigen Schritte an einen an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht um Ihren Anspruch durchzusetzen.