zurück zur Übersicht Hundesteuer ohne Wohnsitz 05.03.2026 von Esther S. Hallo, wir leben in unserem Wohnmobil und sind offiziell in Deutschland abgemeldet. Nun wollen wir einen Hund aus dem Tierschutz übernehmen und fragen uns, ob wir Hundesteuerpflichtig werden, auch wenn kein Wohnsitz derzeit in Deutschland besteht. Vielen Dank für ihre Einordnung. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das ist eine sehr spannende Frage, die ich allerdings an dieser Stelle nur sehr allgemein beantworten kann, da die Antwort von den Einzelheiten Ihrer konkreten Wohnsituation abhängt. Da Hundesteuern in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt sind, sondern die Kommunen dies selbst festlegen können, ist immer in die verschiedenen Hundesteuersatzungen der Städten und Gemeinden zu gucken. Diese definieren regelmäßig in § 1 was die Steuerpflicht auslöst, ab wann sie spätestens eintritt, wer der Steuerpflichtige ist, etc. In der Regel wird Hundesteuerpflichtigkeit an die „Aufnahme in den Haushalt im Stadtgebiet“ der jeweiligen Satzung geknüpft und meist beginnt sie spätestens nach 2 bzw. 3 Monaten, so dass auch Pflegehunde usw. unter die Steuerpflicht fallen. In diesem Zusammenhang ist daher zu prüfen, ob ein Wohnmobil überhaupt als „Haushalt“ gilt. Da Sie schreiben, dass Sie in Deutschland abgemeldet sind, also „ohne festen Wohnsitz“ sind aber nach einer möglichen Hundesteuerpflichtigkeit fragen, nehme ich an, dass Sie sich weiterhin dauerhaft bzw. länger auch in Deutschland mit dem Wohnmobil aufhalten. Hier kommt es nun darauf an, ob Sie sich länger in einer Stadt aufhalten und was die Hundesteuersatzung dieser Stadt vorgibt, ob Sie oft den Standort wechseln, Sie einen Wohnsitz im Ausland haben usw.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das ist eine sehr spannende Frage, die ich allerdings an dieser Stelle nur sehr allgemein beantworten kann, da die Antwort von den Einzelheiten Ihrer konkreten Wohnsituation abhängt. Da Hundesteuern in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt sind, sondern die Kommunen dies selbst festlegen können, ist immer in die verschiedenen Hundesteuersatzungen der Städten und Gemeinden zu gucken. Diese definieren regelmäßig in § 1 was die Steuerpflicht auslöst, ab wann sie spätestens eintritt, wer der Steuerpflichtige ist, etc. In der Regel wird Hundesteuerpflichtigkeit an die „Aufnahme in den Haushalt im Stadtgebiet“ der jeweiligen Satzung geknüpft und meist beginnt sie spätestens nach 2 bzw. 3 Monaten, so dass auch Pflegehunde usw. unter die Steuerpflicht fallen. In diesem Zusammenhang ist daher zu prüfen, ob ein Wohnmobil überhaupt als „Haushalt“ gilt. Da Sie schreiben, dass Sie in Deutschland abgemeldet sind, also „ohne festen Wohnsitz“ sind aber nach einer möglichen Hundesteuerpflichtigkeit fragen, nehme ich an, dass Sie sich weiterhin dauerhaft bzw. länger auch in Deutschland mit dem Wohnmobil aufhalten. Hier kommt es nun darauf an, ob Sie sich länger in einer Stadt aufhalten und was die Hundesteuersatzung dieser Stadt vorgibt, ob Sie oft den Standort wechseln, Sie einen Wohnsitz im Ausland haben usw.