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Meine Main Coon wurde im Tierheim abgegeben und gleich kastriert

von Carolin S.

Guten Tag, Meine Main Coon Katze ist mir vor vier Wochen entlaufen und wurde eine Woche nachdem sie weg war von jemand aus dem Nachbardorf im Tierheim abgegeben. Ich habe sie da leider erst nach 3,5 Wochen auf der Website unter Fundkatzen gefunden, sie ist aber nach 3 Wochen bereits weiter vermittelt worden. Zuvor wurde sie nach nicht mal eine Woche kastriert. Jetzt wäre meine Frage: darf das Tierheim nach 3 Wochen eine Fundkatze schon weitervermitteln? Und nach welcher Aufenthaltsdauer dürfen reinrassige Katzen in Tierheimen kastriert werden? Ich bekomme die Katze zurück, das ist mir bereits zugesichert worden. Allerdings wollte ich mir ihr züchten und das geht jetzt natürlich nicht mehr. Ich finde eine Kastration nach nicht mal einer Woche bei einer offensichtlich reinrassigen, gepflegten Katze sehr übereilt. Auch ärger ich mich, dass die Katze so schnell weitervermittelt wurde, sie hat dadurch jetzt noch mehr Stress. Vielen Dank für die Hilfe. Mit freundlichen Grüßen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass Ihre Katze nach drei Wochen weitergegeben wurde, erscheint auf den ersten Blick rechtlich nicht fehlerhaft, da sie weiterhin als Fundkatze auf deren Homepage zu finden war, um den Halter zu finden und Sie die Katze die zurückbekommen werden, das Tierheim die Herausgabe also nicht mit dem Einwand, sie bereits an Dritte vermittelt worden verweigert. Das Tierheim wird die neuen Halter wahrscheinlich auf die Tatsache hingewiesen haben, dass es sich um eine Fundkatze handelt und diese sobald der Eigentümer gefunden wird, wieder zurückgegeben werden  muss.
 
Dass die Katze allerdings nach einer Woche schon kastriert wurde, erscheint mir sehr schnell.
Da es sich um eine Fundkatze, also um fremdes Eigentum handelte, könnte das Tierheim durch die eigenmächtig durchgeführte Kastration im Sinne des BGB fremdes Eigentum „beschädigt“  haben und könnten sich damit möglicherweise wegen einer Sachbeschädigung strafbar sowie schadensersatzpflichtig gemacht haben. Um einen Schadensersatzanspruch und die konkrete Höhe (insbesondere im Hinblick auf die nicht mehr mögliche Zucht) überprüfen zu lassen, sollten Sie sich daher bei Bedarf von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten lassen.

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