zurück zur Übersicht Besitzansprüche an Kater 09.03.2026 von Ria S. Guten Tag, vor ca. einem dreiviertel Jahr tauchte ein roter, kastrierter Kater auf unserem Grundstück auf (Juni 25). Wir fragten in der Nachbarschaft, ob er jemandem gehört. Bis zum Winter meldete sich niemand, zwischenzeitlich waren wir mit ihm beim TA um einen Chip auslesen zu lassen, es wurde keiner gefunden. Als es kalt wurde, ließen wir ihn rein und später haben wir ihn chippen lassen. Nun standen plötzlich Leute vor der Tür, die behaupten, es wäre ihr Kater - er reagiert nicht auf seinen angeblichen Namen und rennt vor ihnen weg. Wie sollten wir uns nun am besten verhalten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind zwei verschiedene rechtliche Themen betroffen, einerseits die Frage, ob Sie die Herausgabe eines fremden Tieres (ohne ordnungsgemäße Fundmeldung können Sie nicht allein durch Zeitablauf Eigentum erwerben) überhaupt verweigern oder ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Erstattung der entstandenen Kosten haben können und anschließend die Frage, ob Sie ihn an diese Leute zurückgeben müssen bzw. wie diese Ihnen beweisen können, dass er deren Eigentum ist, da Sie schreiben, dass er nicht auf seinen Namen hört und vor ihnen wegläuft. Um diese Fragen zu beurteilen und zu prüfen, wie Sie sich am besten verhalten um ihn behalten zu können, müssten allerdings die Einzelheiten bekannt sein, insbesondere wäre wichtig zu wissen, wie die Leute erfahren haben, dass der Kater bei Ihnen ist, da er ja zuvor weder gechipt noch registriert war. Sollten Sie sich nicht zwischenzeitlich mit den Leuten geeinigt haben wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind zwei verschiedene rechtliche Themen betroffen, einerseits die Frage, ob Sie die Herausgabe eines fremden Tieres (ohne ordnungsgemäße Fundmeldung können Sie nicht allein durch Zeitablauf Eigentum erwerben) überhaupt verweigern oder ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Erstattung der entstandenen Kosten haben können und anschließend die Frage, ob Sie ihn an diese Leute zurückgeben müssen bzw. wie diese Ihnen beweisen können, dass er deren Eigentum ist, da Sie schreiben, dass er nicht auf seinen Namen hört und vor ihnen wegläuft. Um diese Fragen zu beurteilen und zu prüfen, wie Sie sich am besten verhalten um ihn behalten zu können, müssten allerdings die Einzelheiten bekannt sein, insbesondere wäre wichtig zu wissen, wie die Leute erfahren haben, dass der Kater bei Ihnen ist, da er ja zuvor weder gechipt noch registriert war. Sollten Sie sich nicht zwischenzeitlich mit den Leuten geeinigt haben wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.