zurück zur Übersicht Schadensersatzforderung unserer Nachbarin 19.03.2026 von Doris K. Wir halten 3 Katzen (Mutter mit 2 Söhnen) in einer Reihenhaussiedlung. Eine Nachbarin beschwerte sich im Januar, weil sie auf dem Seniorenmobil im offenen Gemeinschaftscarport Verunreinigungen gefunden hat, die sie "unserer Katze" zurechnet. Sie hätte sie dort gesehen. Am 09.02. zeigte sie uns sandige Spuren auf ihrem Auto. Wir konnten ein Verschulden unserer Katzen nicht ausschließen und gaben ihr 50 € für die Reinigung, für das eMobil eine gummierte Decke, die den Sitz schützen sollte, denn dort waren Kratzspuren unbekannter Herkunft zu sehen. Es wurde das Besorgen einer Abdeckung fürs Auto vereinbart, was auch von uns promt erfolgt ist (78 €). Sie nahm diese dann aber nicht an. Jetzt fordert sie Schadensersatz, will die Abdeckung nicht nutzen und hat Fotos mit Kratzern einem Forderungsschreiben vom 18.03. beigefügt. Sie hat den Schaden nicht genau benannt. Es gibt ein Foto von unserem Kater auf dem Auto vom 13.03. Schadensfotos sind vom 18.03. die Lack- Schäden zeigen, die wir auf Belichtung zurückführen und real so kaum sichtbar sind, da ihr Auto auch verschmutz ist (Regen+Feinstaub). Man sieht Tierspuren und Feinstaubverschmutzungen. Unsere Versicherung würde die Kosten sicher ungeprüft übernehmen. Da wir höchstens eine Verursachung minimalster Schäden sehen (unser Blick auf ihr 28 Jahre altes Auto) aber keinen wirklichen Beweis für die Schuld (angeblich soll es aber Videobeweise geben), fragen wir uns, wie wir uns am Besten verhalten um die Situation dauerhaft zu lösen. Wie ist die Rechtslage, was empfehlen Sie? Wir würden ungern unsere Katzen abgeben oder umziehen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst etwas Allgemeines zu der Frage nach der Haftung. Sie als Katzenhalterin müssen gemäß § 833 BGB für die Schäden (oder auch Verschmutzung) einstehen, die durch eine/mehrere Ihrer Katzen verursacht wurden. Ob Sie Schuld an den Schäden haben oder dies bei Freigängern nicht verhindern können, ist für die Gefährdungshaftung eines Tierhalters unerheblich. Allerdings müssen Sie nicht für fremde Katzen haften, daher muss der Geschädigte beweisen können, dass und welche Ihrer Katzen die angeblichen Schäden verursacht haben, was in der Praxis oft nur schwer möglich ist. So dürfte z. B. ein Foto eines Lack-Schadens vom 18.03. nicht ausreichen, wenn ihre Katze zwar nachweislich aber immerhin fünf Tage davor auf dem Auto gesessen hat. Ich nehme an, in Ihrer Wohnsiedlung wird es noch zahlreiche andere Freigänger geben. Anders natürlich, wenn es ein Video gibt und darauf auch eindeutig Ihre Katze und das Verkratzen des Lacks zu sehen sind. Da sich aus solchen Anlässen jedoch oft Nachbarschaftsstreitigkeiten ergeben bzw. schon schwelende Streitigkeiten, die mit den Katzen nichts zu tun haben, eskalieren lassen können, sollten Sie im eigenen Interesse versuchen, eine gütliche Lösung zu finden. Ob sie sich z. B. zu einem gemeinsamen Gespräch an einem neutralen Ort treffen, ob Sie eine Schiedsperson bzw. eine andere Gütestellen einschalten wollen, o.ä. hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Fordern Sie die Nachbarn dann aber auch auf, Ihnen das angeblich vorhandene Video zu zeigen um Klarheit zu haben. Sollten kein Gespräch oder eine Lösung gefunden werden können und weitere Schadensersatzforderung gestellt werden, geben Sie diese an Ihre Haftpflichtversicherung, die unberechtigte Forderungen abwehrt oder wenden sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, wenn Sie z.B. aufgefordert werden, die Katzen nur noch in der Wohnung zu halten, o.ä.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst etwas Allgemeines zu der Frage nach der Haftung. Sie als Katzenhalterin müssen gemäß § 833 BGB für die Schäden (oder auch Verschmutzung) einstehen, die durch eine/mehrere Ihrer Katzen verursacht wurden. Ob Sie Schuld an den Schäden haben oder dies bei Freigängern nicht verhindern können, ist für die Gefährdungshaftung eines Tierhalters unerheblich. Allerdings müssen Sie nicht für fremde Katzen haften, daher muss der Geschädigte beweisen können, dass und welche Ihrer Katzen die angeblichen Schäden verursacht haben, was in der Praxis oft nur schwer möglich ist. So dürfte z. B. ein Foto eines Lack-Schadens vom 18.03. nicht ausreichen, wenn ihre Katze zwar nachweislich aber immerhin fünf Tage davor auf dem Auto gesessen hat. Ich nehme an, in Ihrer Wohnsiedlung wird es noch zahlreiche andere Freigänger geben. Anders natürlich, wenn es ein Video gibt und darauf auch eindeutig Ihre Katze und das Verkratzen des Lacks zu sehen sind. Da sich aus solchen Anlässen jedoch oft Nachbarschaftsstreitigkeiten ergeben bzw. schon schwelende Streitigkeiten, die mit den Katzen nichts zu tun haben, eskalieren lassen können, sollten Sie im eigenen Interesse versuchen, eine gütliche Lösung zu finden. Ob sie sich z. B. zu einem gemeinsamen Gespräch an einem neutralen Ort treffen, ob Sie eine Schiedsperson bzw. eine andere Gütestellen einschalten wollen, o.ä. hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Fordern Sie die Nachbarn dann aber auch auf, Ihnen das angeblich vorhandene Video zu zeigen um Klarheit zu haben. Sollten kein Gespräch oder eine Lösung gefunden werden können und weitere Schadensersatzforderung gestellt werden, geben Sie diese an Ihre Haftpflichtversicherung, die unberechtigte Forderungen abwehrt oder wenden sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, wenn Sie z.B. aufgefordert werden, die Katzen nur noch in der Wohnung zu halten, o.ä.