zurück zur Übersicht Nachbarin fordert Schadenersatz 09.04.2026 von Angelika B. Guten Tag, Der freilaufende Kater einer Freundin ist in die Wohnung einer Nachbarin gelaufen. Ob sie das selbst gemacht hat, oder die Nachbarin sie hineingeholt hat, wissen wir nicht. Jedenfalls hat die Nachbarin sie angeblich von der Fensterbank gehoben und wurde dabei von dem Kater gebissen. Lt. dieser Nachbarin hat sie danach 3 Tage im Krankenhaus verbracht und verlangte nun Schadenersatz. Hat sie da einen Anspruch darauf? Sie hat die Katze doch in ihre Wohnung gelassen und fremde Katzen hebt man doch nicht hoch. Aber ob das alles so stimmt, wissen wir nicht. Tatsächlich ist der Kater ein besonders freundliches Tier und hat noch nie jemanden gebissen. Freundliche Grüße Angelika B. Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich muss der Halter einer Katze für Schäden einstehen, die sein Tier verursacht. In der Praxis ist sowohl der entstandene Schaden von der (vermeintlich) Geschädigten zu beweisen, als auch der Umstand, dass der Schaden von der Katze Ihrer Freundin verursacht wurde. Es ist bereits fraglich, ob ihr dies gelingen würde. Selbst wenn ihr dieser Beweis gelingen würde, wäre dann ein Mitverschulden durch das Hochheben einer fremden Katze und ggf. auch durch das in die Wohnung lassen zu diskutieren. Wenn die Schadensersatzforderung bereits durch anwaltliches Schreiben gestellt wird, würde ich empfehlen, ebenfalls einen Anwalt einzuschalten. Spätestens dann, wenn eine Klage vorliegt, sollte sich auch Ihre Freundin anwaltlich vertreten lassen. Übrigens ist ein "Ins-Haus-Verbringen" von Katzen, was man häufiger einmal erlebt, ebenso wie ein Anfüttern, rechtlich nicht unproblematisch. Hier können je nach Einzelfallkonstellation Unterlassungsansprüche im Raum stehen.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich muss der Halter einer Katze für Schäden einstehen, die sein Tier verursacht. In der Praxis ist sowohl der entstandene Schaden von der (vermeintlich) Geschädigten zu beweisen, als auch der Umstand, dass der Schaden von der Katze Ihrer Freundin verursacht wurde. Es ist bereits fraglich, ob ihr dies gelingen würde. Selbst wenn ihr dieser Beweis gelingen würde, wäre dann ein Mitverschulden durch das Hochheben einer fremden Katze und ggf. auch durch das in die Wohnung lassen zu diskutieren. Wenn die Schadensersatzforderung bereits durch anwaltliches Schreiben gestellt wird, würde ich empfehlen, ebenfalls einen Anwalt einzuschalten. Spätestens dann, wenn eine Klage vorliegt, sollte sich auch Ihre Freundin anwaltlich vertreten lassen. Übrigens ist ein "Ins-Haus-Verbringen" von Katzen, was man häufiger einmal erlebt, ebenso wie ein Anfüttern, rechtlich nicht unproblematisch. Hier können je nach Einzelfallkonstellation Unterlassungsansprüche im Raum stehen.