zurück zur Übersicht

Hund und Hundebiss

von Daniela R.

Hallo, meine Hündin ist immer bei mir mit in der Arbeit (Einrichtung f. Menschen m. Behinderung)Sie liegt immer in meinem Büro am Bett. Der Vorfall: der Vater eines Bewohners kam zu uns und hatte seine Hündin dabei. Ich habe mehrfach erwähnt, dass Abstand von meinem Büro genommen werden soll und auch niemand rein gehen soll da mein Hund drin ist. Wir gingen zusammen ins Wohnzimmer für ein Gespräch. Dort hatte er seine Hündin noch bei sich, übergab diese dann an seinen Sohn (hat eine Beeinträchtigung). Der Sohn hat das Wohnzimmer verlassen und die Bürotür geöffnet und nicht wieder gemacht. Daraufhin ist meine Hündin auf die andere Hündin losgegangen und hat sie gegebissen. Ein Kollege und ich haben die beiden Hunde sofort getrennt und der Vater blieb im Wohnzimmer sitzen. Seine Hündin war angeleint, meine war nicht angeleint da sie ja im Büro war bei geschlossener Türe. Ich habe den Tod meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Der Vater droht mir mehrmals, dass er seinen Tod bei der Polizei und dem Veterinäramt oder Ordnungsamt melden würde. Meine Hündin ist offiziell immer mit in der Arbeit und dies ist auch von meinem Arbeitgeber genehmigt. Wie sehen Sie hier die rechtlichen Grundlagen aus? Würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank schon mal

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Wenn ein Hund gebissen hat, können mehrere Verfahren in Gang geraten.
Zum einen könnte zivilrechtlich Schadensersatz für entstandene Schäden gefordert werden. Dass Sie den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet haben, ist gut. Grundsätzlich haftet ein Hundehalter für die Schäden, die sein Hund verursacht. In einem dahingehenden Verfahren käme sicherlich zum Tragen, dass zuvor von Ihnen darauf hingewiesen wurde, dass das Büro nicht betreten werden darf, auf der anderen Seite, dass der Sohn eine Beeinträchtigung hat und hier ggf. in der Wahrnehmung und Verantwortung eingeschränkt war. Sollte die Haftpflichtversicherung nicht alles, was gefordert wurde, regulieren, könnte es hier zu einem gerichtlichen Verfahren kommen.
Zum anderen könnte - wie schon angedroht - das Veterinäramt/Ordnungsamt eingeschaltet werden. Es könnte dann z.B. eine Verfügung über die Einstufung des Hundes als gefährlichen Hund erlassen werden. In der Regel erfolgt zuvor eine Anhörung. Ich empfehle bei solchen Fällen, gerade wenn ein Hund tot gebissen wurde, eine Anwaltskanzlei zu beauftragen. Selbst wenn eine Einstufung im Ergebnis nicht abgewendet werden kann, kann es sinnvoll sein, eine Stellungnahme abzugeben. Ggf. benötigt man auch Unterstützung beim Erlangen einer Halteerlaubnis.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung