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Hund hat auf Pflegestelle abgenommen und wurde gebissen

von Nicole M.

Hallo, ich hatte meinen Irish Terrier Hündin (*12.10.2022) mit 12 kg für 6 Wochen zur Unterkunft und Training zu einer Hundetrainerin gebracht. Futter gab ich mit wegen Futtermittelallergie. Ab der 3. Woche bin ich zu Trainingszwecken wöchentlich für 2-3 Tage hingefahren, hatte meinen Hund aber immer nur zum Training. Mein Hund wurde dort von einem ihrer Hunde mit denen sie in einem Zimmer war, verletzt (angeblich weil sie sich nicht unterordnen wollte). Sie verschwanden mir ein Foto (Wunde war nahe beim Auge), meinte es wäre nicht so schlimm und cremte es dick mit Heilcreme ein. Kein Tierarztbesuch. Nach 6 Wochen wog mein Hund nur noch 9 kg. Sie meinte, ich hätte meinen Hund doch wöchentlich gesehen und hätte was machen können. Hab ich da gar keine Handhabe dagegen? Ich finde das ein gewissenloses Verhalten als Hundetrainer. Würde mich gerne wehren, damit andere nicht das Gleiche erleben müssen. Lt. Physiotherapeut ist der Atlas meines Hundes verschoben, die Jochbeinplatten verkantet und der Kopf völlig dicht von dem Dauerstress den sie scheinbar dort hatte. Ich ärgere mich so, dass ich meinen Hund dort hingebracht habe.

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

In diesem Fall müsste man sich zunächst die Frage stellen, welche Zielrichtung Ihr Anliegen hat. Möchten Sie Kosten geltend machen, etwa für Tierarzt und/oder Physiotherapie? Sollte das Ihr Anliegen sein, müsste man sich vertieft damit befassen, was zwischen Ihnen und der Hundetrainerin für ein Art von Vertrag geschlossen wurde und welche Pflichten dieser beinhaltete. Liegt ein schriftlicher Vertrag vor, in welchem Pflichten vereinbart wurden? Pauschal kann dazu keine vertiefte Aussage getroffen werden.
Ggf. könnte es - insbesondere bei Bedenken hinsichtlich der Unterbringung der Tiere vor Ort und der Handhabung - sinnvoll sein, die Angelegenheit dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit hier eine Überprüfung der Unterbringung/Tätigkeit erfolgen könnte. Dies kann insbesondere bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten sinnvoll sein.

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