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Verzogene Nachbarin fordert Herausgabe

von Carla und Wolfgang S.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir wohnen in einem Zweifamilienhausgegend mit Stichstraßen und jeweils mehreren Grundstücken mit Gärten links und rechts der Stichstraßen. Eine bestimmte Katze war jahrelang sehr scheu mal hier, mal da zu sehen, auch nachts, schlief ab und zu in unserem Garten und wurde letzten Frühsommer allmählich gegenüber uns zutraulich und watte sich allmählich sogar von der Terrasse durch die dortige Wohnungstür bis hin zu Übernachtungen. Niemand war sicher, wir gehörten ihr, und sie schien bei uns (Zweipersonenhaushalt) Ruhe zu finden. Durch Nachfrage fand meine Frau über Familie 2 des Nachbarhauses (jenseits „unserer“ Stichstraße) heraus, dass das Tier zu ihr verschwägerten, etwas trubelreichen Familie 1 desselben Hauses gehört (trubelreich: viel Stimmung mit Kindern, ab und zu Party, ein kleiner Hund und ein Kaninchen, die beide schon öfter über die Straße liefen, und mindestens eine weitere Katze). Durch den jederzeit offenen Blick in unserem Garten und auch ins Wohnzimmerfenster war Familie 1 bekannt, dass die Katze bei uns logiert, ohne eingesperrt zu sein, aber es kam, auch bei gelegentlichen Begegnungen auf der Straße, nie eine Rückfrage / Bitte / ein Gespräch über diesen Zustand auf. Laut der verschwägerten Familie 2 handelt es sich sowieso um eine „Straßenkatze“, bei der Hopfen und Malz verloren sei. Über Monate, den ganzen Winter hindurch und bis jetzt stabilisierte sich das Zugehörigkeits- und Sicherheitsgefühl der anfangs noch ängstlichen Katze bis ins Normalniveau, und nebst täglich, kurze Gartentouren ist unsere Wohnung längst der typische Aufenthaltssort geworden. Mittlerweile haben wir das Tier auch impfen und ihm einen Chip mit Tasso-Anmeldung einsetzen lassen. Vor einigen Wochen verzog die Besitzerfamilie in einen 5 km entfernten Vorort, und gestern stand die Dame des Hauses mit ihren zwei kleinen Jungen plötzlich vor der Tür und wollte „ihre“ Katze mitnehmen. Diesem Wunsch kam ich vorerst nicht nach. Was ist zu tun? Wir wissen: Die Katze ist eigentlich eine Sache und der Besitzerin auszuhändigen. Können dennoch die etwas desolaten Umgebungsbedingungen der Besitzerfamilie (die schon länger von der ganzen Nachbarschaft bestätigt werden) eine Rechtfertigung für uns liefern, im Sinne des Katzenwohls die Herausgabe zu verweigern? Die Besitzerin selbst ist leider nicht allzu kommunikationsfähig und sieht, wenn sie „Katze“ sagt, vermutlich nur ihr eigenes Ich aus. Für eine kurzfristige Antwort wären wir sehr dankbar!

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Grundsätzlich dürfte das Eigentum nach wie vor bei der Familie liegen. Der geschilderte Sachverhalt gibt keine Hinweise darauf, dass das Eigentum an Sie übergegangen sein könnte. Auch ehandelt es sich nicht um ein Fundtier. Ein Recht zum Besitz Ihrerseits dürfte sich ebenfalls nicht konstruieren lassen. Insofern sind Sie grundsätlich zur Herausgabe an den Eigentümer verpflichtet. 
Sofern die Familie sich nicht mehr melden sollte und die Herausgabe nicht weiterverfolgt bzw. auf sich beruhen lässt, könnten Sie "Glück haben", wobei anzumerken ist, dass Sie keine rechtssichere Position erlangt haben und bereits durch das Implantieren eines Chips und die Registrierung Befugnisse wahrgenommen haben, die an sich demEigentümer zustehen. Denn dieser hat das Recht, nach seinem Belieben mit seinem Eigentum zu verfahren.
Ganz grundsätzlich lässt sich sagen, dass Bedenken hinsichtlich tierschutzgerechter Haltungsbedingungen von dem zuständigen Veterinäramt kontrolliert werden. Insofern könnte es, falls eine Herausgabe der Katze an den Eigentümer erfolgen sollte, ratsam sein, die (bestenfalls dokumentierten) Bedenken der Behörde zu melden und hier um eine unangekündigte Kontrolle der Tierhaltung zu ersuchen.
 

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