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Katze ohne Erlaubnis kastriert

von Anne R.

Hallo, wir haben Landwirtschaft und gut versorgte Hofkatzen, von denen noch nicht alle kastriert waren. In der Nachbarschaft war eine selbsternannte Tierschützerin unterwegs und bot uns an, kostenlos zu kastrieren. Ich habe dem im ersten Anlauf zugestimmt, eine Katze und 2 Kitten mitgegeben. Die Katze wurde kastriert, die Kitten waren zu klein. Sie kamen total verstört zurück, die Mutter ist weggelaufen. Daraufhin habe ich weitere Fangversuche untersagt. Jetzt fehlen 2 Tage ein Kitten, kam nur mit der Info ist kastriert und gechipt von besagter Frau zurück. Können wir gegen sie vorgehen? Sie werden ja immer wieder kommen! Die kleinen waren grade beide schnell so zahm, dass ich sie selber hätte bringen können! Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Dies dürfte zeitlich differenziert zu betrachten sein. Die erste Kastration hatten Sie selbst erbeten, sodass Sie hier wenig Handlungsspielraum bestehen dürften.
Ab der Untersagung dürfte sich dies jedoch anders darstellen. Das Thema, ob man fremde Katzen kastrieren lassen darf, kommt immer wieder auf. Grundsätzlich gilt, dass man eine fremde Katze, die offensichtlich einen Eigentümer hat, nicht einfach so kastrieren lassen darf. Hier könnte der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein. Dies gilt umso mehr, da Sie der Person nunmehr das Einfangen und Kastrierenlassen explizit untersagt haben.  Wenn diese sich nicht an die Untersagung hält, könnten Sie eine Strafanzeige sowie die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen erwägen.
Es stellt sich jedoch grundsätzlich die Frage, ob sich zuvor nicht - etwa durch ein Gespräch - ein Konsens für diese dem Grunde nach sinnvolle Tätigkeit finden lässt. Sollte dies nicht möglich sein, wäre zu empfehlen, die Person erst einmal selbst anzuschreiben bzw. unter Zeugen anzusprechen und sodann eine Kanzlei mit der Durchsetzung der Unterlassungsansprüche zu beauftragen. Die Strafanzeige können Sie entweder selbst erstatten oder auch dies durch eine Kanzlei vornehmen lassen.

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