zurück zur Übersicht Tierarztrechnung 28.04.2026 von Anna D. Guten Tag. Wir waren gestern in der Tierklinik. Geplant war CT, Ultraschall und Becken OP. Nach CT meinte aber der Arzt, dass eine Becken-OP nicht mehr empfehlenswert ist, da das ganze schon recht verwachsen ist. (Kater war 13 Tage verschwunden, dann 1 Woche zu Hause zur Stabilisierung. Jeden Tag beim Tierarzt gewesen).. Also wurde keine OP durchgeführt. Die Rechnung beträgt jedoch 1970€. Kann man die Rechnung überprüfen lassen? Was mich da sehr stört sind die vielen unterschiedlichen sedativen Mitteln (nur für CT).. die Harnkontrolle die nicht abgesprochen war. Und Röntgen? Wir haben ja CT gemacht... Dem Tier wurde überhaupt nicht geholfen und 2000€ abkassiert, was für und extrem hohe Summe ist. Danke im Voraus Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Die Überprüfung von Rechnungen kann der Empfänger natürlich vornehmen (lassen). Ob eine Zahlung verweigert werden kann, hängt etwa davon ab, ob die erhaltene Leistung für Sie völlig unbrauchbar war, Leistungen ohne Einwilligung erbracht wurden oder ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Zu beachten ist dabei, dass der Behandlungsvertrag grundsätzlich als Dienstleistungsvertrag anzusehen ist, sodass kein Erfolg geschuldet ist. Die Beweislast für die oben genannten Aspekte liegt bei Ihnen. Eine Verweigerung der Zahlung bzw. Rückforderung allein mit dem Argument, dass dem Tier nicht geholfen wurde (in dem Sinne, dass die Behandlung nicht erfolgreich war), dürfte ausscheiden.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Die Überprüfung von Rechnungen kann der Empfänger natürlich vornehmen (lassen). Ob eine Zahlung verweigert werden kann, hängt etwa davon ab, ob die erhaltene Leistung für Sie völlig unbrauchbar war, Leistungen ohne Einwilligung erbracht wurden oder ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Zu beachten ist dabei, dass der Behandlungsvertrag grundsätzlich als Dienstleistungsvertrag anzusehen ist, sodass kein Erfolg geschuldet ist. Die Beweislast für die oben genannten Aspekte liegt bei Ihnen. Eine Verweigerung der Zahlung bzw. Rückforderung allein mit dem Argument, dass dem Tier nicht geholfen wurde (in dem Sinne, dass die Behandlung nicht erfolgreich war), dürfte ausscheiden.