zurück zur Übersicht Regressansprüche gegen den Züchter meines Hundes 29.04.2026 von Bärbel S. Habe einen Hund von Vdh Züchter gekauft. Nach dem Zahnwechsel wurde ein massiver Canni Engstand diagnostiziert. Habe den Züchter direkt informiert und zur Ansicht vorgestellt. Aussage der Züchterin: Geduld das kommt noch. Feste Bälle ins Maul, dann wird das schon. Es vergingen ca. 6 Wochen ohne jedoch Veränderung des Zahnstatus. Nachdem Blut im Fang festgestellt wurde, habe ich drei von einander unabhängig Tierkliniken für Zahn Behandlungen angerufen und jede sagte sofort in Behandlung. Die Züchterin hat daraufhin gesagt , viel zu früh immer noch abwarten. Wir haben die Behandlung mit Op trotzdem machen lassen. Nun weigert sich die Züchterin die Kosten zu übernehmen. Was kann ich nun tun ? Es sind auch noch andere Hunde aus dem gleichen Wurf betroffen. Und diese Verpaarung wurde jetzt schon zum dritten Mal wiederholt. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mtfg Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Es empfiehlt sich, den Kaufvertrag rechtlich prüfen zu lassen und unter anderem zu klären, ob der Verkäufer ein Unternehmer ist und ob ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart wurde. Das kann, ohne den Vertrag geprüft zu haben, nicht verlässlich verurteilt werden. Ganz grundsätzlich ist zu prüfen, ob Ihnen eine Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatzansprüche zustehen. Der Anspruch auf Kaufpreisminderung ist verschuldensunabhängig; Schadensersatzansprüche setzen ein Verschulden voraus. Auch müsste man den Aspekt der Nacherfüllung rechtlich anprüfen. In einem solchen Fall geht der Rat zu einer anwaltlichen Beratung nebst Unterlagenprüfung.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Es empfiehlt sich, den Kaufvertrag rechtlich prüfen zu lassen und unter anderem zu klären, ob der Verkäufer ein Unternehmer ist und ob ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart wurde. Das kann, ohne den Vertrag geprüft zu haben, nicht verlässlich verurteilt werden. Ganz grundsätzlich ist zu prüfen, ob Ihnen eine Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatzansprüche zustehen. Der Anspruch auf Kaufpreisminderung ist verschuldensunabhängig; Schadensersatzansprüche setzen ein Verschulden voraus. Auch müsste man den Aspekt der Nacherfüllung rechtlich anprüfen. In einem solchen Fall geht der Rat zu einer anwaltlichen Beratung nebst Unterlagenprüfung.