zurück zur Übersicht Ich habe eine Frage wg meiner Kat 30.04.2026 von Irene K. Ich hatte meine Whg aufgegeben und bin zu einer freundin nach Mallorca. ein Jahr Urlaub zu machen. Leider ging das nicht so gut. Sie wollte unbedingt dass ich meine Katze bei ihr lasse, bis ich wieder eine Whg gefunden habe. Ausweis hatte ich dort gelassen. Nächste Woche habe ich endlich wider eine eigene Wohnung. Ich habe Angst, weil sie ihn nicht gerne abgeben wird. Sie hat 20 Katzen. Wenn das wirklich so eintritt, wie ich denke, was könnte ich dann tun? Und dann ist auch noch Kater Tasso, der auch einen Ausweis auf meinem Namen hat. Ich habe nur Angst und möchte nur wissen, was ich tun kann, wenn ich richtig liegen würde, was ich nicht hoffe. Es tut mir leid, sie zu belästige, aber ich weiß nicht, wo ich sonst fragen kann um eine richtige Antwort zu bekommen. Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich steht Ihnen als Eigentümer ein Herausgabeanspruch bezüglich Ihres Eigentums zu. Hieran ändert auch ein längerer Aufenthalt bei der Person nichts, wenn von vorneherein klar war, dass sie das Tier wieder zu sich nehmen werden. Für das Dalegen und Beweisen Ihres Eigentums wären Sie im Zweifel beweisbelastet. Bei Fällen mit Auslandsbezug muss immer die Problematik der Durchsetzbarkeit (zuständiges Gericht, geltendes Recht, Vollstreckbarkeit) beachtet werden. Eine einvernehmliche Regelung wäre wünschenswert.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich steht Ihnen als Eigentümer ein Herausgabeanspruch bezüglich Ihres Eigentums zu. Hieran ändert auch ein längerer Aufenthalt bei der Person nichts, wenn von vorneherein klar war, dass sie das Tier wieder zu sich nehmen werden. Für das Dalegen und Beweisen Ihres Eigentums wären Sie im Zweifel beweisbelastet. Bei Fällen mit Auslandsbezug muss immer die Problematik der Durchsetzbarkeit (zuständiges Gericht, geltendes Recht, Vollstreckbarkeit) beachtet werden. Eine einvernehmliche Regelung wäre wünschenswert.