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Katzenbiss/kein Freigang mehr ?

von Stefanie E.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Besitzer zweier Katzen mit Freigang. Letzte Woche hatte ich jedoch eine Begegnung mit einer Frau, die plötzlich vor meiner Haustür stand und meinte, mein Kater hätte sie angefallen / gekratzt und gegebissen. Sie wünschten eine Auskunft darüber, ob er gegen Tollwut geimpft sei, ich musste sie am nächsten Tag verrösten, weil ich das Gewicht nicht gleich zur Hand hatte, hatte sie aber gebeten, ins Krankenhaus zur Reinigung der Stelle zu gehen. Daraufhin hatte ich ein paar Stunden später ihr noch mal geschrieben und ihr gesagt, dass er nicht geimpft sei (was ich aber einen Tag später vom Tierarzt nicht bestätigen konnte-er ist geimpft) Ihre Tochter, die den Angriff mit erlebt hatte, hatte ich dann am nächsten Tag geschrieben und gefragt, wie es ihrer Mutter denn ginge, sie sagte nur, dass sie operiert wurde und sie sie jetzt abholen können. Ich hatte dann noch mal hinterfragt, warum Operation, da kam aber dann nur, dass sie sich später melden würde, es kam aber nichts. Heute treffe ich sie draussen, sie meckerten mich sofort an warum ich mich denn nicht einmal erkundigt habe wie es ihr geht !?! Ich hatte mich gemeldet , und hatte auf eine Antwort gehofft !?! Jetzt wollen sie, dass ich die Kosten für Medikamente und eine Woche Krankenhausaufenthalt übernehme, wo ich dann gesagt habe, dass ich das nicht zahlen kann, weil ich alleinerziehend bin. Nun drohen sie mir mit dem Ordnungsamt, ich sollte meine Katzen drinnen behalten, weil mein Kater ja sehr gefährlich ist (er ist lammfromm), ich sollte mit ihm an der Leine nach draussen gehen, wo ich ihnen dann sagte, dass meine Katzen seit 10 Jahren nach draussen gehen, ich sie dann nicht an die Leine bekommen... ich wollte mal fragen, was die mir rechtlich jetzt können?! Es ist ja noch nicht einmal bewiesen, dass es mein Kater war... Vielleicht wissen Sie da Rat? Mir ist noch nie etwas zu Ohren über meine Katzen gekommen =( Und jetzt das =( Ich bin total fertig... Mit freundlichen Grüssen

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Zivilrechtlich ist es so, dass Sie für etwaige Schäden haften, die durch Ihre Katze verursacht werden. Es könnte hier zweifelhaft sein, ob es tatsächlich Ihre Katze war, die die Verletzungen verursacht war. Gelingt es jedoch der Verletzten zu beweisen, dass es tatsächlich Ihre Katze war, dann dürfte eine Entrittspflicht dem Grunde nach bestehen.

Für Katzen gelten nicht etwa die landesrechtlichen Gesetze über (gefährliche) Hunde. Eine Maßnahme in Bezug auf Ihre Katze wäre voraussichtlich höchstens nach dem allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrecht theoretisch denkbar. In der Praxis habe ich das tatsächlich noch nie erlebt. Hier dürften auch erhebliche Hürden bestehen, spätestens im Bereich der Verhältnismäßigkeit. 
Wichtig für Sie zu wissen: Wenn eine Behörde tatsächlich auf die Idee käme, hier tätig zu werden, dann würden Sie zunächst eine Anhörung oder eine Anordnung erhalten. Hier könnte entsprechend vorgegangen werden. Dies dürfte auch ratsam sein. Es erscheint aber sehr unwahrscheinlich, dass es hierzu kommt.

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