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Tierarztkosten Pflegestelle

von Sylke H.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit 18.04.26 haben wir einen ca. 9jähriger Griffon (Louis) als Pflegehund aufgenommen. Es war bekannt, dass er Probleme mit den Ohren hat, die bereits während seines Aufenthalts von 3 Monaten im franz. Tierheim behandelt worden sein. Schon am ersten Abend sind die stark verschmutzten Ohren aufgefallen und das permanente Schütteln gleich. Wir haben die Ohren mit den übergebenen Mitteln weiterbehandelt und zwecks genauerer Abklärung für den 21.04. einen Tierarzttermin vereinbart. Am Morgen des 20.04. ist Louis nach dem Aufstehen umgefallen und war nicht mehr in der Lage, sich aufrecht zu halten. Wir sind nach kurzer Info des Tierschutz Vereins mit ihm zum Tierarzt gefahren. Dort wurde neben der Schwierigkeit zum Laufen auch eine schlechte Kreislaufsituation festgestellt. Dem Hund wurde Blut abgenommen (Blutbild, Leber- und Nierenwerte so wie Entzündungswerte). Außerdem stellte sich die Frage, ob er auf Reisekrankheiten getestet sei. Rücksprache mit dem Tierschutzverein gab das keine Prüfung statt habe, da in Frankreich nicht mit solchen zu rechnen sei gefunden. Der Tierarzt riet dringend zu einem Test - evtl. dadurch bedingte neurologische Ausfälle. Nachdem der Hund per Infusion stabilisiert wurde, wurden die Ohren kontrolliert und festgestellt, dass beide Gehörgänge komplett mit Eiter gefüllt waren und das Trommelfell des rechten Ohres wohl bereits zerstört sei. Dieser Grund liegt darauf, dass Innenohr und Gleichgewichtsorgan massiv betroffen sind, was die Gangproblematik erklären könnte. Die Ohren wurden mit Antibiotika versorgt, der Hund unter Schmerzmittelversorgung nach Hause entlassen. Die Ohren sind nach 2 Wochen Antibiose deutlich verbessert im Zustand, der Test auf Reiseerkankungen ist positiv auf Babesien und Hepatozoonose, gegen die Louis nun auch behandelt wird. Alle Behandlungen sind immer dem Tierschutzverein mitgeteilt worden und finden im Rahmen der Notfalldiagnostik statt. Der Verein verweigert nun aber die Zahlung der Behandlung- er kann nur Notfallmedikamente übernehmen, also die Antibiose für den Hund. Im Vertrag steht leider nichts zur Kostenübernahme, nur das bei besonderen Vorkommnissen des Vereins bzw. die entsprechende Kontaktperson zu verständigen ist - was auch zeitnah stets erfüllt. Unsere Frage nun gehen wir mit den Tierarztkosten um, welche Möglichkeiten gibt es da für uns- die Rechnung läuft sich derzeit auf 800€. Betrachtet man nur den Termin zur Notfallversorgung, sind es knapp 670€. Gerne möchten wir den Hund auch übernehmen, wollen aber nicht neben 800€ Tierarztkosten noch 590€ für den Hund (unkastriert) bezahlen. Gibt es rechtliche Grundlagen, auf die wir argumentieren können? Ich danke im Voraus herzlich für jeden Tipp. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Ihre Fragen können, ohne den Vertrag gesehen und geprüft zu haben, leider nicht abschließend beantwortet werden. In der Praxis ist es meistens so, dass der Tierschutzverein die Tierarztkosten für ein Pflegetier übernimmt. Allerdings ist dies dann auch so im Vertrag festgelegt. Abweichende Regelungen kommen durchaus auch vor. Es muss sich immer mit dem befasst werden, was vereinbart wurde.
Mein Rat geht dahin, den  Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen, denn nur so können Sie eine Auskunft zu Ihren Rechten und Pflichten erhalten. Im Rahmen dessen wird sich der Anwalt auch mit einer Wirksamkeit/Unwirksamkeit von Vertragsklauseln befassen und Ihnen einen Rat aussprechen.
Als Auftraggeber sind Sie jedenfalls gegenüber der Tierarztpraxis zunächst zur Zahlung verpflichtet.

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