zurück zur Übersicht Hundebiss 06.05.2026 von Simone K. Ich war mit meiner Chihuahua-Hündin auf der Wiese. Dann hab ich gesehen, dass eine andere Frau und ein Nachbar mit ihren Hunden gekommen sind. Daraufhin hab ich meinen Hund angeleint und dann haben sie beide mir 3mal! Gesagt, ich könnte meinen Hund ruhig loslassen, ihr Hund wäre ja an der Leine und macht nix. Die Frau und der Mann kennen meinen Hund und wissen, dass sie bellt. Mein Hund ist dann bellend zu dem angeleinten Hund (Labrador) gelaufen, der sie dann am Nacken gepackt und weggeworfen hat. (Meine Hündin beißt nicht, sie bellt einfach nur anfangs bei großen Hunden!) Dadurch hat sie sich verletzt und aus dem Auge geblutet, woraufhin wir dann in die Klinik gefahren sind. Wer ist schuld? Sie ist der Meinung, dass sie mir die Kosten, oder zumindest einen Teil davon, nicht erstatten muss, weil mein Hund ihren ja „attackiert“ hat (bellen von einem 2,7Kg Hund) und ihr Hund sich nur gewährt hatte. (Im Nacken packen und weg schleudern, obwohl meine Hündin ihn nichtmal berührt hat). Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich haftet ein Hundehalter verschuldensunabhängig für die von seinem Hund verursachten Schäden. Insofern dürfte eine Haftung dem Grunde nach bestehen. In Ihrem Fall könnte ein Mitverschulden durch die von Ihrem Hund ausgehende Tiergefahr im Raum stehen. Hierbei sind aber durchaus das Größenverhältnis, das konkrete Verhalten der Hunde und auch die mehrfache Aufforderung zum Ableinen zu beachten. Es ist zu prüfen, ob die Tiergefahr Ihres Hundes vollständig hinter der des anderen Hundes zurückgetreten ist. Ich würde Ihnen raten, die Gegenseite zur Kostenerstattung aufzufordern. Hier würde sich ein offizielles Schreiben mit Fristsetzung anbieten. Sollte diese nicht oder nicht vollständig zahlen, könnte ein Anwalt mit der Durchsetzung beauftragt werden. Meiner Einschätzung nach dürfte hier eine Haftung der Gegenseite von über 50 % sachgerecht sein. Ob eine 100%ige Haftung in Betracht kommt oder auf Ihrer Seite ein geringes Mitverschulden zum Tragen kommt, bedarf einer genaueren Prüfung. Letztlich entscheiden hierüber die Gerichte, sollte eine Einigung nicht gefunden werden können.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich haftet ein Hundehalter verschuldensunabhängig für die von seinem Hund verursachten Schäden. Insofern dürfte eine Haftung dem Grunde nach bestehen. In Ihrem Fall könnte ein Mitverschulden durch die von Ihrem Hund ausgehende Tiergefahr im Raum stehen. Hierbei sind aber durchaus das Größenverhältnis, das konkrete Verhalten der Hunde und auch die mehrfache Aufforderung zum Ableinen zu beachten. Es ist zu prüfen, ob die Tiergefahr Ihres Hundes vollständig hinter der des anderen Hundes zurückgetreten ist. Ich würde Ihnen raten, die Gegenseite zur Kostenerstattung aufzufordern. Hier würde sich ein offizielles Schreiben mit Fristsetzung anbieten. Sollte diese nicht oder nicht vollständig zahlen, könnte ein Anwalt mit der Durchsetzung beauftragt werden. Meiner Einschätzung nach dürfte hier eine Haftung der Gegenseite von über 50 % sachgerecht sein. Ob eine 100%ige Haftung in Betracht kommt oder auf Ihrer Seite ein geringes Mitverschulden zum Tragen kommt, bedarf einer genaueren Prüfung. Letztlich entscheiden hierüber die Gerichte, sollte eine Einigung nicht gefunden werden können.