zurück zur Übersicht Chipnummer fehlt auf Rechnung 08.05.2026 von Kathrin S. Nachdem ich die Rechnung erhalten habe, stellte sich leider heraus, dass die Chipnummer nicht auf der Rechnung eingetragen war, obwohl ich mehrfach im Vorfeld gefragt wurde, ob die Rechnung für eine Versicherung sei. Auf meine Anfrage, die Chipnummer zur Rechnung hinzuzufügen, hat die Tierklinik nicht reagiert. Da ich im Vorfeld die Klinik gebeten hatte, die Rechnung zu korrigieren, da statt der 84 mehrfach die 83 für die Unterbringung gebucht wurde. Allerdings verweigerte der Geschäftsführer bereits zu diesem Zeitpunkt die Korrektur der Rechnung und sagte, die Rechnung sei korrekt erstellt. Habe ich ein Recht auf Hinzufügen der Chipnummer? Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Die GOT sieht gewisse Mindestangaben für tierärztliche Rechnungen vor. Zwingend erforderlich ist es hiernach, dass die Tierart, für die die Leistung erbracht wird, angegeben wird. Losgelöst davon ist es aber natürlich nachvollziehbar, dass für die Versicherung die Chipnummer wichtig ist, um diese mit dem versicherten Tier abgleichen zu können. Insofern würde ich empfehlen, die Praxis noch einmal offiziell anzuschreiben, Ihr Anliegend konkret darzulegen und um Korrektur der Rechnung zu bitten. Hinsichtlich der Chipnummer ist für mich kein Grund ersichtlich, weshalb dies verweigert werden sollte. Zu Ihrer weiteren Ausführung zu der gebuchten Unterbringung kann ich ohne weitere Informationen leider keine Aussage treffen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, dürfte es eine gute Option sein, sich an die zuständige Landestierärztekammer zu wenden und diese um Unterstützung zu bitten.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Die GOT sieht gewisse Mindestangaben für tierärztliche Rechnungen vor. Zwingend erforderlich ist es hiernach, dass die Tierart, für die die Leistung erbracht wird, angegeben wird. Losgelöst davon ist es aber natürlich nachvollziehbar, dass für die Versicherung die Chipnummer wichtig ist, um diese mit dem versicherten Tier abgleichen zu können. Insofern würde ich empfehlen, die Praxis noch einmal offiziell anzuschreiben, Ihr Anliegend konkret darzulegen und um Korrektur der Rechnung zu bitten. Hinsichtlich der Chipnummer ist für mich kein Grund ersichtlich, weshalb dies verweigert werden sollte. Zu Ihrer weiteren Ausführung zu der gebuchten Unterbringung kann ich ohne weitere Informationen leider keine Aussage treffen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, dürfte es eine gute Option sein, sich an die zuständige Landestierärztekammer zu wenden und diese um Unterstützung zu bitten.