zurück zur Übersicht Kater Garfield weggelaufen 18.05.2026 von Heike W. Hallo Unser Kater ist seit über einer Woche nicht mehr nach Hause gekommen. Suchplakate von Tasso sind aufgehängt. Er wurde ein paar Straßen weiter gesehe. Eine Frau hat ihn auch schon bei sich gefüttert. Diese haben wir auch schon aufgesucht. Sie meinte, es wäre nicht unser Kater. Was können wir tun, damit wir unseren Kater wieder bekommen? Bitte um eine schnelle Antwort. Vielen Dank für Ihr Vorhaben. Mit freundlichen Grüßen Familie Wenzl Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ich verstehe Sie so, dass sich Ihr Kater bei einer anderen Person befindet und dort ggf. auch angefüttert und festgehalten wird. Als Eigentümer der Katze können Sie die Herausgabe der Katze fordern. Wenn das auf kurzem Wege durch Ansprechen, wie Sie es versucht haben, nicht gelingt, setzen Sie ein Schreiben auf und fordern die Herausgabe der Katze unter kurzer Fristsetzung. Sie können dabei auch schon androhen, dass Sie Ihren Anspruch sonst durch einen Anwalt, notfalls gerichtlich durchsetzen lassen. Neben dem Herausgabeanspruch könnte ein Anwalt für Sie auch einen Unterlasssungsanspruch in Bezug auf das Anfüttern und Festhalten durchsetzen. Je nach Einzelfall könnte auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren wegen verbotener Eigenmacht in Betracht kommen. Auch das kann schon in Aussicht gestellt werden, um so vielleicht eine zeitnahe Herausgabe zu erreichen.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Ich verstehe Sie so, dass sich Ihr Kater bei einer anderen Person befindet und dort ggf. auch angefüttert und festgehalten wird. Als Eigentümer der Katze können Sie die Herausgabe der Katze fordern. Wenn das auf kurzem Wege durch Ansprechen, wie Sie es versucht haben, nicht gelingt, setzen Sie ein Schreiben auf und fordern die Herausgabe der Katze unter kurzer Fristsetzung. Sie können dabei auch schon androhen, dass Sie Ihren Anspruch sonst durch einen Anwalt, notfalls gerichtlich durchsetzen lassen. Neben dem Herausgabeanspruch könnte ein Anwalt für Sie auch einen Unterlasssungsanspruch in Bezug auf das Anfüttern und Festhalten durchsetzen. Je nach Einzelfall könnte auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren wegen verbotener Eigenmacht in Betracht kommen. Auch das kann schon in Aussicht gestellt werden, um so vielleicht eine zeitnahe Herausgabe zu erreichen.