zurück zur Übersicht Adoptionsvertrag 18.05.2026 von Nicole L. Guten Tag aus dem Weserbergland, wir haben vor gut vier Wochen einen Hund aus dem Tierschutz adoptiert. Er kommt aus dem Ausland und ist ein Jahr alt. Leider hat dieser sich als bissig herausgestellt und da wir ein kleines Kind haben, haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, ihn wieder abzugeben. In einer „Hauruck-Abgabe“ durch den Tierschutz wurde der Hund weitervermittelt. Wir haben keinerlei Schriftstück des Tierschutzvereins erhalten! Nun meine Frage: Sind wir noch haftbar, sind Hundert Personen oder Dinge angefallen? Immerhin steht unser Name auf dem Adoptionsvertrag. Kann ich dem Tierschutz die knapp 2x250km in Rechnung stellen, die wir gefahren sind, um ihn in die neue Familie zu bringen? Was ist mit der finanziellen Situation? Können wir von der neuen Familie das Geld einfordern, was wir für den Hund bezahlen mussten? Wir bitten dringend um Hilfestellung und danken uns recht herzlich. Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Der Sachverhalt ist hier nicht ganz klar. Einerseits liegt es so, als sei der Hund durch den Tierschutzverein neu vermittelt worden. Dann besteht ein Vertrag auch nur zwischen dem Tierschutzverein und dem neuen Adoptanten. Sollte es hier zu Problemen kommen, müsste sich der neue Adoptant an den Tierschutzverein wenden. Sie schreiben dagegen, dass Ihr Name auf dem Adoptionsvertrag steht. Sollte hierbei der ursprüngliche Vertrag zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein gelten, so kann dieser keine Haftung gegenüber dem neuen Adoptanten begründen. Denn mit diesem haben Sie keinen Vertrag. Dies ist auch der Grund, warum Sie grundsätzlich keine Forderungen an die neuen Adoptanten stellen können. Einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten und der ursprünglichen Gebühr könnten Sie nur gegenüber dem Tierschutzverein haben. Dazu müsste man sich den ursprünglichen Vermittlungsvertrag ansehen sowie das, was im Zuge der Rückgabe bzw. Weitervermittlung des Hundes zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein besprochen. Ohne den ursprünglichen Vertrag gesehen zu haben, kann hierzu keine verlässliche Aussage getroffen werden. Ggf. Es empfiehlt sich, hier zunächst einmal auf den Tierschutzverein zuzugehen und das Gespräch zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Andernfalls müsste der Vertrag konkret anwaltlich geprüft werden.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Der Sachverhalt ist hier nicht ganz klar. Einerseits liegt es so, als sei der Hund durch den Tierschutzverein neu vermittelt worden. Dann besteht ein Vertrag auch nur zwischen dem Tierschutzverein und dem neuen Adoptanten. Sollte es hier zu Problemen kommen, müsste sich der neue Adoptant an den Tierschutzverein wenden. Sie schreiben dagegen, dass Ihr Name auf dem Adoptionsvertrag steht. Sollte hierbei der ursprüngliche Vertrag zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein gelten, so kann dieser keine Haftung gegenüber dem neuen Adoptanten begründen. Denn mit diesem haben Sie keinen Vertrag. Dies ist auch der Grund, warum Sie grundsätzlich keine Forderungen an die neuen Adoptanten stellen können. Einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten und der ursprünglichen Gebühr könnten Sie nur gegenüber dem Tierschutzverein haben. Dazu müsste man sich den ursprünglichen Vermittlungsvertrag ansehen sowie das, was im Zuge der Rückgabe bzw. Weitervermittlung des Hundes zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein besprochen. Ohne den ursprünglichen Vertrag gesehen zu haben, kann hierzu keine verlässliche Aussage getroffen werden. Ggf. Es empfiehlt sich, hier zunächst einmal auf den Tierschutzverein zuzugehen und das Gespräch zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Andernfalls müsste der Vertrag konkret anwaltlich geprüft werden.