zurück zur Übersicht Chip-Nummer in der Ahnentafel beim Hund falsch 19.05.2026 von Sabine P. Hallo, wir haben am 5.4.26 bei einer Züchterin eine Hündin Magyar Vizsla mit Kaufvertrag gekauft, bezahlt und abgeholt. Die Ahnentafel wurde ca. 10 Tage später per Einschreiben zugeschickt. In dieser Ahnentafel steht jedoch die falsche Chip-Nummer ..8598, unser Hund hat ...8599. Die richtige Chip-Nummer steht auch im Impfpass mit richtigen Namen. Die Züchterin wurde informiert und die Unterlagen per Foto übermittelt. Ein Telefongespräch hat stattgefunden, die Züchterin meinte, sie hätte etwas verwechselt bzw. mit anderen Papieren vertauscht, sie wolle sich darum kümmern. Seit dem 16.4.26 hat kein weiterer Kontakt stattgefunden, auf Einschreiben mit Fristsetzung kam keine Reaktion. Jetzt hat sich die Tochter gemeldet und mitgeteilt, dass die Mutter einen Schlaganfall gehabt hatte und nichts mehr regeln konnte. Sie war reichlich frech und man merkte, dass sie keine Lust hatte. Hat, sich um diese Angelegenheit zu kümmern. Nach einem 2.Einschreiben mit Fristsetzung wollte sie alle Informationen per WhatsApp (Fotos usw.) haben, sie hat diese bekommen, letzte Nachricht dann, ich kümmere mich. Nachdem wir sie aufgefordert haben, nicht mehr über WhatsApp zu kommunizieren, sondern über den Postweg, war sie wieder frech, kümmerte sich nicht mehr, wir konnten das ja nun mit der Mutter klären. Es ist für uns wichtig, die Ahnentafel mit den richtigen Daten zu haben, für Versicherung, evtl. Ausstellung und Zucht. Was für Möglichkeiten haben wir nun, wenn die Verkäuferin ggf. nicht mehr geschäftsfähig ist und nichts mehr regeln kann. Vielen Dank für eine baldige Antwort. Viele Grüße Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Wichtig ist, ob ein Hund mit Papieren verkauft wurde. Gab es eine dahingehende Regelung im Kaufvertrag oder Zusicherung, etwa im Verkaufsinserat? Aufgrund Ihrer Schilderung würde ich hiervon jetzt zunächst einmal ausgehen und dies unterstellen. Dann würde Ihnen ein entsprechender Anspruch zustehen. Ob es tatsächlich zutrifft, dass die Verkäuferseite - wie Sie schreiben - nichts mehr regeln kann und ggf. geschäftsunfähig ist, würde ich erst einmal in Frage stellen. Ggf. könnte es sich anbieten, auch einmal zum Zuchtverein Kontakt aufzunehmen und die Situation zu schildern.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Wichtig ist, ob ein Hund mit Papieren verkauft wurde. Gab es eine dahingehende Regelung im Kaufvertrag oder Zusicherung, etwa im Verkaufsinserat? Aufgrund Ihrer Schilderung würde ich hiervon jetzt zunächst einmal ausgehen und dies unterstellen. Dann würde Ihnen ein entsprechender Anspruch zustehen. Ob es tatsächlich zutrifft, dass die Verkäuferseite - wie Sie schreiben - nichts mehr regeln kann und ggf. geschäftsunfähig ist, würde ich erst einmal in Frage stellen. Ggf. könnte es sich anbieten, auch einmal zum Zuchtverein Kontakt aufzunehmen und die Situation zu schildern.