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Kastrierte Hündin aus dem Tierschutz

von Hildegard S.

Meine angeblich kastrierte Hündin wurde läufig. Nach einer Blutuntersuchung (Ant-Müller-Hormontest) beim Tierarzt stellte sich heraus, dass sie völlig intakt ist. Es ist auch keine Narbe sichtbar. Im Vertrag steht, dass sie kastriert ist. Muss der Verein die Kosten für die Kastration übernehmen?

Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Foto: © Natascha Kähler

Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa

Fälle, bei denen Hunde aus dem Tierschutz übernommen werden und sich dann nach der Übernahme herausstellt, dass bestimmte Eigenschaften nicht zutreffen, müssen rechtlich differenziert betrachtet werden.
 
Insbesondere geht es um die Ordnung des geschlossenen Vertrages. Handelt es sich juristisch gesehen um einen Kaufvertrag, könnten kaufrechtliche Gewährleistungsrechte in Betracht kommen.
Bei Anhaltspunkten für eine Täuschung, könnte eine Anfechtung des Vertrages in Frage kommen.
Wie so oft dürfte es dabei auf die Einzelheiten ankommen. Man müsste sich anschauen, wie die Hündin vor der Übernahme „beworben“ wurde und was im Vertrag steht.
Wenn es Ihnen rein um die Erstattung der Kosten für die Kastration geht, müsste - je nach rechtlicher Einordnung - dem Verein zunächst die Möglichkeit gegeben werden, die Kastration selbst vorzunehmen.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich direkt an den Verein zu wenden und ihn damit zu konfrontieren, dass die gemachte Zusage nicht zutrifft und ihn auffordern, die Kastration selbst durchzuführen oder die Kosten zu erstatten. Dies würde ich anraten, bevor die Kastration selbst beim eigenen Tierarzt durchgeführt wird.

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