zurück zur Übersicht Nachbarskinder Umgang mit Hund 19.05.2026 von Nadine B. Guten Tag, ich bin gerade mit meinen beiden Hunden vom Gassi gegangen. Beide natürlich wie immer kurz angeleint. Die Kinder meiner Nachbarn spielen auf einem kleinen Platz Ball was eigentlich kein Problem ist. Allerdings beschießen sie gerne meine Hunde. Mein Sky (36kg) reagierte bisher nur mit erschrecken. Auf Ansage doch die Hunde in Ruhe, damit die Kinder und Eltern nicht reagieren können. Nun hat mein Hund zum Glück nur nach dem Ball geschnappt. Natürlich habe ich jetzt Sorge, dass es eine Art erwischen könnte, da ich mehr als kurze Leine und ab sofort Maulkorb nicht tun kann. Ich habe Angst, dass er ein Kind mit seinem Stahlmaulkorb da sonst niemand richtig stößt, sollte es zb gegen ihn rennen. Was kann ich tun, wenn keine Einsicht existiert, um meine Hunde zu schützen. Anstarren und anbrüllen ignorieren meine Hunde schon lange. Mfg Nadine Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für etwaige Schäden, die Ihr Tier verursachen würde. Dabei ist die Gesamtsituation zwar nicht unerheblich, dennoch handelt es sich dem Grunde nach um eine verschuldensunabhängige Haftung. Insofern ist durchaus Vorsicht geboten. Zusätzlich könnte es sein, dass ein etwaiger Vorfall behördlich gemeldet wird und diese mit Maßnahmen in Bezug auf die Hunde reagiert. Bei Verletzung eines Menschen könnte zudem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Gang gesetzt werden. Auch unter diesen Gesichtspunkten könnten die Situationen, denen Sie ausgesetzt sind, problematisch werden. Im Gegenzug könnte man prüfen, ob Ihnen Unterlassungsansprüche hinsichtlich des Verhaltens der Nachbarn zustehen. Um dies hinsichtlich der Erfolgsaussichten beurteilen zu können, müssten weitere Details zum Sachverhalt und den jeweiligen Vorfällen bekannt sein. Wenn sich die Situation für Sie sehr belastend darstellt, emfehle ich eine dahingehende anwaltliche Beratung, um ggf. selbst aktiv zu werden.
Foto: © Natascha Kähler Antwort von Rechtsanwältin Gianna Chiappa Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für etwaige Schäden, die Ihr Tier verursachen würde. Dabei ist die Gesamtsituation zwar nicht unerheblich, dennoch handelt es sich dem Grunde nach um eine verschuldensunabhängige Haftung. Insofern ist durchaus Vorsicht geboten. Zusätzlich könnte es sein, dass ein etwaiger Vorfall behördlich gemeldet wird und diese mit Maßnahmen in Bezug auf die Hunde reagiert. Bei Verletzung eines Menschen könnte zudem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Gang gesetzt werden. Auch unter diesen Gesichtspunkten könnten die Situationen, denen Sie ausgesetzt sind, problematisch werden. Im Gegenzug könnte man prüfen, ob Ihnen Unterlassungsansprüche hinsichtlich des Verhaltens der Nachbarn zustehen. Um dies hinsichtlich der Erfolgsaussichten beurteilen zu können, müssten weitere Details zum Sachverhalt und den jeweiligen Vorfällen bekannt sein. Wenn sich die Situation für Sie sehr belastend darstellt, emfehle ich eine dahingehende anwaltliche Beratung, um ggf. selbst aktiv zu werden.